Süddeutsche Zeitung

Prozess:Schwabinger Fliegerbombe: Versicherung scheitert mit Klage gegen München

  • Bei der kontrollierten Detonation einer Schwabinger Fliegerbombe 2012 sind an den Häusern in direkter Nähe Millionenschäden entstanden.
  • Laut der Axa Versicherung hat der mit der Sprengung beauftragte Kampfmittelräumdienst Fehler gemacht.
  • Sie will deswegen nicht für die Schäden aufkommen und hat die Stadt München verklagt.

Von Andreas Salch

Bis heute kann man im Internet Videos von der spektakulären Sprengung der Schwabinger Fliegerbombe Ende August 2012 sehen. Ein Kampfmittelräumdienst hatte die 250 Kilogramm schwere Weltkriegsbombe, die bei Bauarbeiten auf dem ehemaligen Grundstück der Kultkneipe "Schwabinger 7" in der Feilitzschstraße gefunden worden war, kontrolliert zur Detonation gebracht.

Dennoch entstand an Wohn- und Geschäftshäusern in direkter Nähe ein Millionenschaden. Die Axa-Versicherung verklagte die Stadt München auf rund 410 000 Euro. Das Landgericht München I hat die Klage am Mittwoch jedoch abgewiesen.

Die Axa hatte der Stadt vorgeworfen, der mit der Sprengung beauftragte Kampfmittelräumdienst habe "grob fehlerhaft" gehandelt. Angeblich hätte es genügt, nur den Zünder aus der Bombe herauszusprengen. Außerdem habe es nicht dem Stand der Technik entsprochen, zur Dämmung der Detonation Stroh zu verwenden. Bei der Zündung der Bombe hatte das Stroh Feuer gefangen und war auf zum Teil umliegende Dächer und durch zerborstene Fensterscheiben geflogen. In der Boutique Bliss verbrannte das gesamte Sortiment. Schlimm traf es auch einen Bubble-Tea-Store sowie ein Aufnahme- und Tonstudio - alle drei Kunden der Axa.

Auf angebliche Fehler des Kampfmittelräumdienstes bei der Sprengung der Bombe geht das Urteil des Landgerichts München I nicht ein. Stattdessen heben die Richter hervor, dass die Landeshauptstadt für mögliche Forderungen der falsche Adressat sei.

Zuständig sei vielmehr das bayerische Innenministerium. Denn laut einer Bekanntmachung aus dem Jahr 2010 richte die staatliche Behörde den Kampfmittelbeseitigungsdienst ein, sucht die ausführende Firma aus und nimmt sie unter Vertrag. Die Landeshauptstadt habe demnach keine Möglichkeit gehabt, in irgendeiner Weise auf die beauftragte Firma "einzuwirken" und habe auch "keine Fachkompetenz, diese zu überwachen", heißt es im Urteil. Der Stadt München könne auch keine Amtspflichtverletzung vorgeworfen werden, da sie für die "Überwachung des tätig gewordenen Kampfmittelbeseitigungsdienstes" nicht verantwortlich gewesen sei.

Neben dem bayerischen Innenministerium kommt laut dem Urteil des Landgerichts München I auch der Eigentümer des Grundstücks, auf dem Bombe aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden wurde, für etwaige Forderungen der Axa in Betracht. Der Grundstückseigentümer habe eine Bebauung beabsichtigt, so die Richter. "Dies allein war der Grund für das Auffinden der Bombe und der erforderlichen Sprengung", so das Urteil.

Auch der Anwalt der Stadt hatte in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht München I im November vergangenen Jahres hierauf hingewiesen. Bei Bauprojekten liege die Verantwortung bei den Bauherren, machte der Anwalt damals deutlich. Es könne nicht sein, dass die Bauherren an der Feilitzschstraße mit einem Filetstück den großen Reibach machten, für die Schäden durch die Sprengung aber die Öffentlichkeit gerade stehen solle.

Ob es bei dem Urteil des Landgerichts bleibt, ist abzuwarten. Bereits in der Verhandlung im November 2016, hatte der Vorsitzende Richter die Vermutung geäußert, dass der Fall wohl erst vor dem Bundesgerichtshof endgültig entschieden werde.

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SZ vom 09.02.2017/libo
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