Prozess:Rentner ruft NS-Parole, bleibt aber ohne Strafe

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Der Mann kämpft seit Jahrzehnten gegen Neonazis. Plötzlich steht er selbst wegen Volksverhetzung vor Gericht.

Von Andreas Salch

Seit vierzig Jahren engagiert sich der Rentner Michael P. gegen Neonazis und im Kampf gegen Unterdrückung. Noch nie hat er sich etwas zu Schulden kommen lassen. Doch dann das: Er bekommt einen Strafbefehl des Amtsgerichts München. Darin wurde dem 63-Jährigen Volksverhetzung vorgeworfen.

"Deutsche, wehrt euch, kauft nicht bei Juden" hatte er am 23. März 2013 in der Fußgängerzone gerufen. Michael P. hat dies nie abgestritten. Mit der Parole habe er aber nicht zum Hass gegen Juden aufrufen wollen. Vielmehr habe er eine Parallele zwischen den Äußerungen des Bundesvorsitzenden der rechtspopulistischen Partei Die Freiheit, Michael Stürzenberger, und Hitlers NSDAP ziehen wollen.

Für die Münchner Staatsanwaltschaft aber stand fest: Michael P. hatte in aller Öffentlichkeit eine Nazi-Parole skandiert. Und das ist Volksverhetzung. Gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts hatte der Rentner Einspruch eingelegt. Damit begann ein juristisches Tauziehen, wie man es nicht oft erlebt.

In erster Instanz wurde Michael P. verurteilt. Daraufhin ging er in die Berufung. Und siehe da, das Landgericht München I sprach ihn frei. Aber die Staatsanwaltschaft ließ nicht locker. Sie legte Revision vor dem Oberlandesgericht ein und hatte Erfolg. Der Fall wurde zur erneuten Verhandlung an das Amtsgericht München zurückverwiesen. An diesem Mittwoch saß Rentner Michael P. nun zum dritten Mal wegen seiner Äußerung auf der Anklagebank.

An jenem 23. März 2013 hatte auch Michael Stürzenberger an dem Stand der Freiheit gesprochen. Rund 100 Teilnehmer sollen sich um ihn geschart haben. Die Stimmung zwischen den Sympathisanten der Freiheit und Gegendemonstranten soll aufgeheizt gewesen sein. Angezeigt bei der Polizei hatte Michael P. ein Passant aus dem nordrheinwestfälischen Krefeld. Er stand in dessen Nähe, als dieser die NS-Parole rief.

Michael P.s Verteidiger, Rechtsanwalt Hildebrecht Braun, sagte, sein Mandant sei ein "vorbildlicher Demokrat". Dass der 63-Jährige "ausgerechnet wegen Volksverhetzung" angeklagt worden sei und "nicht Herr Stürzenberger, der hier in München für Unfrieden gesorgt hat, das ist abstrus", empörte sich Braun bei seinem Plädoyer. Sein Mandant habe nur auf die Tiraden Stürzenbergers gegen den Islam reagiert und habe zuerst gesagt: "Genau wie damals." Danach erst habe er die NS-Parole skandiert. Es habe sich um "eine sarkastische Äußerung" gehandelt.

Staatsanwältin Judith Henkel beharrte darauf, dass ausschlaggebend sei, wie ein "unbefangener Passant" die NS-Parole auffassen könnte. Sie glaube nicht, dass der Angeklagte ein Nazi sei. Doch er habe in "Kauf genommen, dass der Satz nicht satirisch verstanden wird". Die Anklägerin forderte die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 30 Euro.

Doch Richter Manfred Sehlke sprach den Rentner frei. Objektiv, so der Vorsitzende, sei der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Aber dem Angeklagten sei nicht zu widerlegen, dass er eine Parallele zwischen Stürzenberger und der NSDAP habe ziehen wollen. Straflos sei die NS-Floskel nur, wenn sie als Satire oder abwertend gemeint sei.

Im vorliegenden Fall habe Stürzenberger sinngemäß gesagt, "Münchner, wehrt euch gegen die Islamisierung." Der Angeklagte habe darauf erwidert: "Genauso wie früher" und dann die NS-Parole gerufen. Dass Zeugen nur den zweiten Teil gehört haben, könne durchaus sein. Angesichts der aufgeheizten Situation am Stand der Freiheit könne man sich in der Wortwahl schon mal vergreifen, fand Richter Sehlke.

© SZ vom 31.03.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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