Süddeutsche Zeitung

Prozess in München:Bilder, die nicht verschwinden

Im Prozess um den tödlichen Raser-Unfall schildern eine Freundin des Opfers, ein Polizist und eine Autofahrerin das schreckliche Geschehen. Sie sind zum Teil schwer traumatisiert.

Von Susi Wimmer

Das Wort Trauma stammt aus dem Griechischen und bedeutet Wunde. Gemeint sein können körperliche Verletzungen, in der Psychologie aber auch Wunden in der Seele. Nach dem Horror-Unfall in der Fürstenrieder Straße im November 2019, bei dem der 14 Jahre alte Max D. getötet und drei Menschen verletzt wurden, blieben eine ganze Reihe von zum Teil schwer traumatisierten Menschen zurück: Polizisten, die zur Unfallstelle kamen, Verkehrsteilnehmer, die dem Geisterfahrer gerade noch ausweichen konnten, und die Freunde von Max D., die nach dem Unfall an der Bushaltestelle in Laim saßen, das Ausmaß des Geschehens nicht verstanden und immer fragten: "Wo ist eigentlich der Max?" Der Fahrer des Unfallwagens war Victor-Friedrich B., er ist vor dem Landgericht München I wegen Mordes und versuchten Mordes in vier Fällen angeklagt. Der 35-Jährige war aus Angst vor einer Polizeikontrolle als Geisterfahrer mit über 120 Kilometern pro Stunde über die Fürstenrieder Straße geflüchtet.

"Ich dachte immer, ich bin hart im Nehmen", sagt Barbara V. (Namen aller Zeugen geändert) vor Gericht. Aber bis heute ließen sie die Flashbacks nicht mehr los. Das Bild, "wie das Auto in die Kinder gerast ist", und das Gedankenkarussell. Barbara V. war an jenem Abend des 15. November gegen 23.20 Uhr mit ihrem Auto auf dem Heimweg, als ihr der Geisterfahrer entgegen kam. "Plötzlich kamen Lichter auf mich zu, weiße Pkw-Lichter. Ich bin in die Eisen gestiegen und habe reflexartig das Steuer nach links gezogen." Sie habe in den Rückspiegel geschaut und gesehen, wie ein Mädchen rückwärts wegkippte, "dann hatte ich einen kurzen Blackout". Sie sei ausgestiegen, zur Bushaltestelle gegangen, an der die drei Freunde von Max D. saßen, die nach ihm die Straße überqueren wollten. "Ich habe nicht verstanden, was passiert war." Und die Kinder auch nicht.

Sie habe einem Jungen über den Rücken gestreichelt und gesagt: "Es wird wieder alles gut." Dann stockt die Stimme von Barbara V. Sie weint. Wie sie heimkam, daran könne sie sich nicht erinnern. Sie habe ihre schlafende Tochter in den Arm genommen, "und ich war unheimlich dankbar". Bis heute mache sie sich Vorwürfe, dass sie dem Geisterfahrer "nicht reingefahren ist, um ihn zu stoppen". Und auf der anderen Seite quälen sie die Gedanken: "Wenn ich ihm nicht ausgewichen wäre, wäre ich tot gewesen." Heute weiß sie, dass sie es allein aus eigener Kraft nicht schaffen wird, das Erlebte zu bewältigen.

Etwas lag am Straßenrand. Es war der Körper von Max D.

Im Fall von Barbara V. wirft Staatsanwältin Nina Prantl dem Angeklagten versuchten Mord vor. Er habe durch seine Geisterfahrt mit über 120 Stundenkilometern billigend in Kauf genommen, dass er dabei Menschen töten könnte. Verteidigerin Daniela Gabler erklärte nach der Aussage von Barbara V., dass diese auf subjektiven Empfindungen beruhe und dass B. mit seinem Pkw mindestens 135 Meter von ihrem entfernt gewesen sei. Daher habe keine konkrete Gefährdung bestanden.

Eine halbe Sekunde, so erzählt ein Polizeibeamter im Zeugenstand, habe über sein Schicksal und das seines Kollegen entschieden. Er sei an diesem Abend nach einem Funkspruch auf der richtigen Seite der Fürstenrieder Straße im Streifenwagen unterwegs gewesen und habe an der Kreuzung mit der Gotthardstraße überlegt, nach links in diese einzubiegen. Hätte er Gas gegeben, so sagt er, wäre der Geisterfahrer frontal in seine Fahrertür gekracht. Aber er habe einen Moment gezögert und sei stehen geblieben. Der Wagen von B. sei "wenige Zentimeter" vor der Schnauze des Streifenwagens vorbeigerauscht. "Ich kann mich noch heute an dieses Geräusch erinnern." Dann sei er auf der regulären Fahrspur der Straße parallel zum Verfolgten weitergefahren. Kurz vor der Kreuzung mit der Aindorfer Straße habe er Gegenstände durch die Luft fliegen sehen. Etwas lag am Straßenrand. Es war der Körper von Max D.

Dann schildert er, wie er mit seinem Kollegen und Rettungskräften 38 Minuten lang versucht hatte, den 14-Jährigen zu reanimieren. "Es war das erste Mal, dass ein Kind in meinen Armen gestorben ist", sagt er fast tonlos. Tags darauf, redet er weiter, habe er ertragen müssen, dass in sozialen Medien davon die Rede war, dass "wir ihn gehetzt hätten. Das tat weh." Er habe nur versucht, das Bestmögliche zu tun. Einsatzfahrten bei Nacht hätten seitdem bei ihm Stress ausgelöst, er sei im Innendienst geblieben. Gespräche mit Psychologen hätten ihm geholfen, den Polizeialltag wieder zu meistern.

Die Freundin hinter ihr habe plötzlich aufgeschrien

Auf dem Pult vor dem Zeugenstuhl liegen Tempos und ein Kuscheltier. Lea S., 17 Jahre alt, nimmt den Bären, drückt ihn in ihren Händen, als sie von dem Abend erzählt, an dem sie mit Max D. und zwei anderen Freunden auf der Heimfahrt von einer Party aus dem Bus stiegen und die Straße überqueren wollten. Max sei vorangegangen und "ich habe ihn was gefragt, er hat zur Antwort angesetzt". Die Freundin hinter ihr habe plötzlich aufgeschrien, sie sei kurz stehen geblieben, "da war das Auto schon da, es hatte kein Licht". Es touchierte Leas Bein, drehte ihren Körper. Sie sah Max D. auf der Motorhaube, dann "war er in der Luft". Lea schluchzt. Sie habe vor Schmerzen geschrien und geweint und erst nach der OP ihres gebrochenen Sprunggelenks erfahren, dass Max D. getötet worden war. Sie habe abends nicht allein sein, nicht schlafen können. Sie habe unter starken Konzentrationsstörungen gelitten und mit Mühe den Quali geschafft. "Es ist nicht weg, es ist nicht vorbei, und es wird so schnell nicht weggehen."

Victor-Friedrich B. nimmt seine Schutzmaske ab, stockt, und sagt, es sei schwer, Worte zu finden. "Es tut mir wahnsinnig weh, wenn ich Sie leiden sehe, und was da passiert ist." Er wolle auch nicht um Verzeihung bitten, "Sie sollen wissen, dass es mir leid tut". Lea S. sieht ihn an und fragt: "Warum? Warum haben sie es gemacht?" B.s Verteidigerin sagt, darauf werde man nicht antworten. Der Prozess wird fortgesetzt.

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SZ vom 22.01.2021/sonn
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