Prozess:Prügel-Polizist bleibt im Dienst

Das Münchner Polizeipräsidium wollte den prügelnden Beamten vom Dienst entfernen - und muss ihn weiterbeschäftigen. (Foto: Robert Haas)
  • Der Polizist Michael K. stand wegen Schlägereien schon mehrmals vor Gericht.
  • Das Präsidium wollte ihn daraufhin aus dem Dienst entfernen, doch der Beamte klagte gegen seine Entlassung und bekam Recht.

Von Susi Wimmer

"Wir dulden keine Schläger in unseren Reihen", so lautet das Credo des Polizeipräsidiums München. Entsprechend wollte sich der Freistaat auch von Michael K. trennen. Doch vergeblich. Vor dem Disziplinarsenat bekam der Beamte Recht, der gegen seine Entlassung geklagt hatte. Der Freistaat hat nun keine Möglichkeit mehr, den Schläger aus dem Dienst zu entfernen.

Der heute 38-jährige Michael K. hatte 2012 im Vollrausch in einer Kneipe in Regensburg fremde Jacken mitgenommen. Als die Besitzer, drei Studenten, ihn zur Rede stellten, schlug er zu. Und auch gegen seine Kollegen von der Polizei, die wenig später hinzukamen, leistete er Widerstand und versetzte einer Beamtin einen Tritt. Dafür wurde Michael K. verurteilt.

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Ein paar Monate später schlug er wieder zu. Er hatte in Giesing einen Einbrecher gestellt. Doch der wehrte sich, versetzte K. zwei Faustschläge und rannte davon. Der Polizist setzte ihm nach, verlor ihn aus den Augen, doch wenig später erwischten seine Kollegen den Flüchtenden. K. gesellte sich zu ihnen, der Einbrecher war gefesselt, links und rechts von Polizisten flankiert. "Schaut mal weg", sagte er zu seinen Kollegen. Dann rammte er dem Einbrecher seinen Schlagstock gegen Brust und Bauch.

Dafür erhielt der Beamte sieben Monate auf Bewährung. Das Präsidium wollte ihn daraufhin aus dem Dienst entfernen, wogegen der suspendierte Beamte klagte. Das Verhalten sei "eine Ansehensschädigung für die Polizei", meinten die Vertreterinnen des Präsidiums München, das Vertrauen in den Beamten sei nicht wieder herzustellen. Das Gericht allerdings sah in der Verfehlungen ein "Augenblicksversagen" und stufte den Beamten lediglich um zwei Dienstgrade zurück.

© SZ vom 19.01.2017 / wim - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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