Prozess:Pfadfinder-Leiter soll zwei Brüder missbraucht haben

  • Angeblich wollte er Dritten sogar Videos anbieten, die er von den mutmaßlichen Übergriffen gemacht hatte.
  • Der Angeklagte muss sich auch wegen des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Schriften vor Gericht verantworten.

Von Andreas Salch

Ein IT-Kundenberater aus dem Landkreis München, der sich auch als Jugendleiter bei den Pfadfindern engagiert, soll über Jahre hinweg einen Buben sexuell schwer missbraucht haben. Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um den 34-jährigen Tobias G., der sich seit diesem Montag vor der 20. Strafkammer am Landgericht München I verantworten muss.

Er soll von den mutmaßlichen Übergriffen sogar Videos gemacht haben, um sie Dritten anbieten zu können. Den Jungen soll G. zwischen 2006 und 2007 auf einem Zeltlager kennengelernt und sich später mit dessen Familie angefreundet haben.

Angeklagter vergriff sich am Kind, als es schlief

Zum Zeitpunkt des mutmaßlich ersten Übergriffs war das Opfer erst fünf beziehungsweise sechs Jahre alt. Da die Eltern offenbar großes Vertrauen in den Angeklagten hatten, schlief der Bub öfters in G.s Wohnung. Zwischen 2006 und 2011 soll sich der Angeklagte dort in insgesamt neun Fällen an dem Kind vergriffen haben, als es schlief.

Zu einem weiteren mutmaßlichen sexuellen Übergriff soll es auf einem Campingplatz in Norddeutschland gekommen sein, wo Tobias G. mit der Familie den Urlaub verbrachte. In dem Zeitraum zwischen 2006 und 2011 soll G. sich auch an dem jüngeren Bruder des Buben vergangen haben.

Die mutmaßliche Tat soll in der Wohnung der Eltern geschehen sein. Tobias G. soll sich damals als Babysitter angeboten haben. Angeblich hat der 34-Jährige dem älteren der beiden Buben eine bislang unbekannte Substanz verabreicht, damit er schlief, während er sich an ihm verging.

Tausende abgespeicherte kinderpornografische Dateien

Den Ermittlungen zufolge soll der IT-Kundenberater zwischen April 2012 und dem Januar dieses Jahres 2234 kinderpornografische Bild- und 530 kinderpornografische Videodateien zum Download ins Netz gestellt haben. Aus diesem Grund muss sich der 34-Jährige auch wegen des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Schriften vor Gericht verantworten.

Bei der Durchsuchung seiner Wohnung im Januar fand die Polizei auf Computern außerdem Tausende abgespeicherte kinderpornografische Bilddateien sowie 824 Videodateien mit einer Spieldauer von über 70 Stunden.

Die Eltern der mutmaßlichen Opfer treten in dem Prozess als Nebenkläger auf. Nach der Verlesung der Anklage stellte der Anwalt der Eltern den Antrag, die Öffentlichkeit für die Dauer des Prozesses auszuschließen, da in dem Verfahren "Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich der Kinder zur Sprache" kämen. Das Gericht gab dem Antrag statt. Ein Urteil wird Anfang Dezember erwartet.

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