Prozess:Mann steht vor Gericht, weil er nach Syrien ausreisen wollte

  • Ein 27-jähriger Münchner muss sich von diesem Donnerstag an am Landgericht München I verantworten.
  • Ihm wird vorgeworfen, eine staatsgefährdende Straftat vorbereitet zu haben. Außerdem habe er nach Syrien in den bewaffneten Kampf ziehen wollen.

Von Christian Rost

Ein 27-jähriger Münchner, der sich zum bewaffneten Kampf in Syrien entschlossen haben soll, dort aber nie angekommen ist, muss sich von diesem Donnerstag an am Landgericht München I verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft Samir A. die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat vor und stützt sich dabei auf abgehörte Telefonate des Angeklagten. A. hat sich zu den Vorwürfen bislang nicht geäußert.

Laut Anklage ist der Deutsche Anhänger einer extremistisch-islamistischen Ideologie und soll mit Leuten aus der salafistischen Szene in Kontakt gestanden haben, aus deren Kreis schon Anhänger nach Syrien zum bewaffneten Kampf ausgereist seien oder es zumindest versucht hätten. Auch A. hat dies nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft zweimal versucht.

So sei er am 24. Juni 2015 mit dem Flugzeug nach Ankara geflogen, um sich einer dschihadistischen Gruppierung anzuschließen. Die Anklage geht davon aus, dass er zu Einheiten der Al-Nursa-Front stoßen wollte, die vor allem die Armee des syrischen Regimes bekämpft. Bei seinem Versuch, über die Grenze zu gelangen, sei er aber gescheitert und zwei Tage später nach München zurückgeflogen. Darüber wurden die deutschen Sicherheitsbehörden von Verbindungsleuten in der Türkei informiert.

Es ist davon auszugehen, dass A. von diesem Zeitpunkt an überwacht wurde. Beim zweiten Versuch am 10. Oktober 2015 wurde er an der Ausreisekontrolle am Münchner Flughafen angehalten und festgenommen. Seither sitzt er in Untersuchungshaft. Er hatte angegeben, eine Koranschule in der Türkei besuchen zu wollen, soll aber neben einem Ticket für die Strecke München - Istanbul - Adana verdächtiges Gepäck bei sich gehabt haben.

A. soll im Gefängnis für den islamischen Glauben missioniert haben

Dabei handelte es sich um neue Outdoor-Kleidung, die auch von Soldaten in Wüstengebieten getragen werde. Daneben hatte A. zwei Mobiltelefone und mehr als 200 Euro Bargeld bei sich. Die Staatsanwaltschaft schließt daraus, dass sich A. mit seiner Ausrüstung in ein terroristisches Ausbildungslager habe begeben wollen, um den Umgang mit Schusswaffen und Sprengstoffen zu trainieren. Nach Abschluss der paramilitärischen Ausbildung habe er sich an Kampfhandlungen in Syrien beteiligen wollen.

In München lebte Samir A. nach SZ-Informationen von Hartz IV und ging keiner beruflichen Tätigkeit nach. Mehrfach fiel er in der Vergangenheit mit Straftaten wie Körperverletzungsdelikten oder Raub auf, auch Betäubungsmittelstraftaten sind registriert. Das Münchner Amtsgericht verurteilte ihn einmal zu einer zweijährigen Jugendstrafe. Der Religion wandte sich A. angeblich erst Ende 2012/Anfang 2013 zu und soll die salafistische Interpretation des Islam befürwortet haben. Er war Mitglied eines Gebetskreises und hatte auch an Demonstrationen gegen eine islamfeindliche Partei teilgenommen.

In der Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim sind wegen Samir A. inzwischen besondere Sicherungsmaßnahmen veranlasst worden. Es soll Hinweise darauf gegeben haben, dass er sich im Gefängnis als Vorbeter betätigt und für den islamischen Glauben missioniert habe. Für den Prozess sind zunächst drei Verhandlungstage angesetzt.

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