Es war am 4. März vergangenen Jahres, der Nachmittag des Faschingsdienstags, als die 15-jährige Jessica N. (Name geändert) sich mit Freundinnen und Freunden in einem Gruppenchat befand. Sie habe Angst, ein Junge verfolge sie, schrieb sie ihren Chatpartnern. Die nächste Nachricht, zu der sie zwei weinende Emojis hinzufügte, und die an einen ihrer Bekannten gerichtet war, lautete: „Der kommt immer näher. Ich hab’ Angst. Digga, der will was von mir.“
Um kurz nach 15 Uhr schrieb Jessica N. ihrem Bekannten dann, sie sei vergewaltigt worden. Die Chats wurden an diesem Donnerstag vom Vorsitzenden der 20. Strafkammer am Landgericht München I, Richter Matthias Braumandl, und einer weiteren Berufsrichterin verlesen.
Der junge Mann, vor dem Jessica N. zunächst versucht hatte wegzulaufen, weil sie sich von ihm bedroht fühlte, ist Boris S. Die Staatsanwaltschaft hat gegen ihn Anklage wegen Vergewaltigung erhoben. Wenige Wochen nach der Tat war es der Polizei gelungen, ihn vorläufig festzunehmen. Seither sitzt S. in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim in Untersuchungshaft.
Es ist kurz nach 9.30 Uhr, als Boris S. von einer Justizwachtmeisterin und ihrem Kollegen in den Sitzungssaal B 208 im Strafjustizzentrum an der Nymphenburger Straße geführt wird. Im Zuschauerraum sitzen Angehörige des 22-Jährigen. Boris S. lächelt ihnen immer wieder zu. Selbst als die Vertreterin der Staatsanwaltschaft die Anklage verliest, in der detailliert geschildert wird, wie er sich an der Teenagerin am helllichten Tag in einem Park in Trudering vergangen haben soll, schmunzelt S. bisweilen.
Ist er sich des Ernstes der Lage, in der er sich befindet, nicht bewusst? Oder ist er womöglich schuldunfähig, weil er das Unrecht der Tat, die er begangen haben soll, nicht einsehen kann? In der Vergangenheit wurden bereits zwei Verfahren wegen Diebstahls gegen S. eingestellt, da er wohl, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Einstellungsverfügung, an einer psychiatrischen Erkrankung leiden könnte.
Nach Verlesung der Anklage erklärte die Verteidigerin, dass ihr Mandant keine Angaben machen werde – weder zu seiner Person noch zu den Vorwürfen. Den Ermittlungen zufolge waren Jessica N. und Boris S. gegen 14.29 Uhr am 4. März vergangenen Jahres am Truderinger Bahnhof aus der U2 ausgestiegen. Zuvor soll S. die 15-Jährige in der U-Bahn bereits „mehrfach auffällig angestarrt“ haben, heißt es in der Anklage. Doch dabei soll es nicht geblieben sein. S. soll die Schülerin angesprochen, nach dem Weg gefragt haben und ihr gefolgt sein. Durch das Zwischengeschoss über die Rolltreppe nach oben zum Busbahnhof, wo er sich erneut an Jessica N. gewandt habe und ihr gefolgt sei.
In einem nahegelegenen Park soll der 22-Jährige die Teenagerin dann am Oberarm gepackt und seinen Arm um ihre Schultern gelegt haben. Jessica N. soll mehrfach gesagt haben, dass sie nach Hause wolle. Doch Boris S. soll die 15-Jährige festgehalten und vergewaltigt haben. Der Prozess wird fortgesetzt.

