ProzessMann soll Freundinnen seiner Stieftochter auf Pyjamapartys vergewaltigt haben

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Alexander G. (r.) wird vorgeworfen, die widerstandsunfähigen, minderjährigen Freundinnen im Zimmer seiner Stieftochter vergewaltigt zu haben.
Alexander G. (r.) wird vorgeworfen, die widerstandsunfähigen, minderjährigen Freundinnen im Zimmer seiner Stieftochter vergewaltigt zu haben. (Foto: Susi Wimmer)
  • Alexander G. wird vorgeworfen, bei Pyjamapartys seiner Stieftochter zwei minderjährige Freundinnen vergewaltigt zu haben, die durch Alkohol widerstandsunfähig waren.
  • Seine Ehefrau soll den Mädchen bitter schmeckenden Salat und Whisky-Cola serviert haben, woraufhin diese das Bewusstsein verloren – möglicherweise durch K.-o.-Tropfen.
  • Der erste Prozess 2019 war „aus dem Ruder gelaufen“ und musste ausgesetzt werden, nun wird mit neun Verhandlungstagen erneut verhandelt.
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Der erste Prozess gegen den heute 63-Jährigen war „aus dem Ruder gelaufen“. Nun wird erneut verhandelt – auch seine Frau soll eine Rolle bei den Taten gespielt haben.

Von Susi Wimmer

Die Vorwürfe in der Anklageschrift sind ungeheuerlich: Bei Übernachtungspartys seiner Stieftochter soll Alexander G. in zwei Fällen die durch Alkoholeinfluss widerstandsunfähigen, minderjährigen Freundinnen im Zimmer seiner Stieftochter vergewaltigt haben. Folgt man den Aussagen der beiden Geschädigten, drängen sich weitere, grauenvolle Überlegungen auf: dass K.-o.-Tropfen im Spiel gewesen sein könnten.

Die Ehefrau von Alexander G. soll den Mädchen „bitter schmeckenden Salat“ und „ein Halbliter-Glas Whisky-Cola“ serviert haben, woraufhin sich ein Mädchen übergab und das Bewusstsein verlor. Die 20. Strafkammer am Landgericht München I hat neun Verhandlungstage angesetzt, um über die Causa zu urteilen.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich das Landgericht mit der Anklage beschäftigt. Bereits 2019 wurde der Fall aufgerufen. Alexander G., heute 63 Jahre alt, hatte sich damals von drei Verteidigern vertreten lassen. Dann trat ein weiterer Anwalt auf, der in erster Linie durch Herumschreien und Beleidigen in Erscheinung trat, was in Strafanzeigen gegen ihn und Berichte an die Rechtsanwaltskammer mündete. Die Verteidiger-Riege stellte 90 Beweisanträge, der Prozess zog sich immer mehr in die Länge und musste nach 14 Verhandlungstagen wegen der Schwangerschaft einer Richterin ausgesetzt werden.

Jetzt sitzt Alexander G. wieder auf der Anklagebank: geschieden und pleite, wie er berichtet. 75 000 Euro habe er für seine Anwälte damals gezahlt, sagt er. Und seine Frau habe sich wegen finanzieller Probleme und aus moralischen Gründen von ihm getrennt.

Die Vorfälle, über die es zu urteilen gilt, liegen mittlerweile 15 Jahre zurück. In allen Fällen lud die Stieftochter von G. zu einer Pyjamaparty ein, in die Wohnung ihrer Eltern im südlichen Landkreis München. Damals wie heute werden in der Verhandlung die Videovernehmungen der Geschädigten abgespielt. Eine erzählt, die Mutter habe „grinsend ein Tablett mit Champagner“ ins Kinderzimmer gebracht. Sie habe zwei Gläser getrunken. Das nächste, an das sie sich erinnere, sei, dass sie auf dem Boden liege und ein Mann sich an ihr vergehe. „Ich höre ihn Schnaufen, es war unangenehm, dann war ich wieder weg.“

Auch das zweite Mädchen, damals ebenso via Video vernommen, berichtet davon, dass sie „aus Anstand“ den bitteren Salat und „widerliches“ Whisky-Cola getrunken habe. „Etwa eine halbe Stunde später wurde mir übel.“ Sie habe sich übergeben und sei bewusstlos geworden. Als sie zu sich kam, sei sie rücklings auf einer Matratze gelegen, auf ihr ein Mann, „er vergewaltigte mich“. Sie habe weder Arme noch Beine bewegen können, dann sei ihr wieder schwarz vor Augen geworden. Erst am nächsten Morgen sei sie zu sich gekommen. Sie habe nicht den Mut gehabt, Anzeige zu erstatten.

Der neue Vorsitzende Richter weist gleich mal darauf hin, dass ein Geständnis sich erheblich strafmildernd auswirken könnte

Ein Mädchen konnte die Tat verdrängen, bis sie beim Betreten einer S-Bahn immer Panikattacken erlitt – und irgendwann einen Flashback. Rechtsanwältin Antje Brandes, die die beiden jungen Frauen heute in der Nebenklage vertritt, sagt, dass sich ihre Mandantin urplötzlich an die Fahrt mit der S-Bahn in den südlichen Landkreis München erinnert habe – und an den Missbrauch. „Das Muster, dass viele Opfer das Geschehene verdrängen und dass Jahre später alles wieder hochkommt“, habe sie in ihrer Tätigkeit als Opferanwältin schon oft erlebt, sagt Brandes.

Auch Bettina Zinka, Professorin und Oberärztin am Institut für Rechtsmedizin, ist wieder als Gutachterin im Prozess dabei. Im ersten Verfahren 2019 hatte sie berichtet, dass die „Symptomatik wie Übelkeit und Erbrechen“ klassisch und typisch bei einer Verabreichung von K.-o.-Tropfen seien. Allerdings könne sie auch nicht sicher andere psychoaktive Substanzen oder Drogen ausschließen. Oder, dass der „soporöse Zustand“, also zwischen Schlaf und Koma, auf Alkohol zurückzuführen sei.

Der Vorsitzende Richter Matthias Braumandl sagt zu Prozessbeginn, die erste Verhandlung sei „aus dem Ruder gelaufen“. Das spiele heute keine Rolle mehr, „wir fangen bei null an“. Und er weist Alexander G. darauf hin, dass ein Geständnis sich erheblich strafmildernd auswirken könnte. „Die Taten liegen lange zurück, das Verfahren läuft schon lange.“ Dies sei ein Hinweis, den die 20. Strafkammer in vergleichbaren Fällen immer gebe. Doch Alexander G., der mittlerweile andere Verteidiger mandatiert hat, wolle „heute nichts sagen“, teilt Rechtsanwalt Matthias Bohn mit. Ein Urteil wird voraussichtlich Ende Februar gesprochen.

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