Prozess in München Sexuelle Übergriffe im Fitnessstudio

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Das Münchner Amtsgericht verurteilte einen Masseur zu einer Bewährungsstrafe.
Das Münchner Amtsgericht verurteilte einen Masseur zu einer Bewährungsstrafe. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Vor dem Amtsgericht gesteht ein 50-jähriger Masseur, zwei Frauen in einem Studio an der Sonnenstraße sexuell belästigt zu haben. Seine Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Von Andreas Salch

Miklos H. sagt nicht viel an diesem Mittwochvormittag, nachdem er auf der Anklagebank im Sitzungssaal A 127 am Amtsgericht München Platz genommen hat. Im Juli vergangenen Jahres erstatteten zwei Frauen bei der Polizei Anzeigen wegen sexueller Übergriffe gegen ihn. Sie hatten sich von dem 50-Jährigen massieren lassen, als er noch als selbständiger Masseur in einem Fitnessstudio in der Sonnenstraße arbeitete. Miklos H. soll die Frauen nicht nur massiert, sondern sie auch in ihrem Intimbereich berührt haben. Dabei hat er laut Anklage in beiden Fällen „bewusst die Tatsache“ ausgenutzt, dass seine Opfer „nicht mit der Vornahme sexueller Handlungen“ im Verlauf der Massage rechneten.

Miklos H. macht zunächst keine Angaben zu den Vorwürfen. Stattdessen bittet sein Verteidiger, Rechtsanwalt Marc Wederhake, die Vorsitzende Richterin sowie die Vertreterin der Staatsanwaltschaft um ein Rechtsgespräch. Im Fall eines umfassenden Geständnisses wird ihm eine Freiheitsstrafe zwischen eineinhalb und höchstens zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, in Aussicht gestellt. Der 50-Jährige stimmt sofort zu. Es tue seinem Mandanten unglaublich leid, was er seinen Opfern angetan habe, sagt sein Verteidiger und versichert, dass so etwas nicht mehr passieren werde. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe wurde H. fristlos gekündigt.

Die eine der zwei Frauen, die der 50-Jährige im Juli 2023 massierte, war aufgrund der sexuellen Belästigungen offenbar so konsterniert, dass sie nicht in der Lage war, etwas dagegen zu tun. Nachdem H. die 40-Jährige während der Massage unter anderem mehrmals in ihrem Intimbereich berührt hatte, soll er sich bei ihr bedankt und die Kabine verlassen haben.

Nur einen Tag nach dieser Tat massierte Miklos H. eine 34-Jährige. Auch sie war der Anklage zufolge zunächst nicht fähig, etwas gegen die Übergriffe des Masseurs zu tun und sei „wie erstarrt“ und zu „weiterer Gegenwehr“ unfähig auf der Behandlungsliege liegengeblieben. Erst als Miklos H. an ihrer Unterhose zog und zweimal sagte „Können wir doch ausziehen, oder?“, widersetzte sich die Frau und sagte entschieden Nein. Miklos H. antwortete daraufhin „Sorry“ und beendete die Massage.

Die Frau, die Opfer des ersten sexuellen Übergriffs wurde, trat in dem Prozess als Nebenklägerin auf. Sie saß Miklos H. schräg gegenüber. Er mied den Blickkontakt mit ihr. Erst als er sich bei ihr entschuldigte, sah er sie an.

Die 40-Jährige sagte zu Miklos H., sie akzeptiere seine Entschuldigung und fügte hinzu, dass sie vielleicht ihr Leben lang daran denken müsse, was er ihr angetan habe. Sie hoffe, sagte sie zu dem Masseur, dass er an sich arbeiten werde, damit so etwas nie wieder passiert. Noch im Gerichtssaal zahlte H. beiden Frauen ein Schmerzensgeld von jeweils 2500 Euro.

Am Ende verurteilte das Gericht den 50-Jährigen wegen zweier sexueller Übergriffe zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung. Außerdem erhielt Miklos H. die Auflage, eine Therapie in einer Fachambulanz für Sexualstraftäter zu machen.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und zehn Monate gefordert. Sie sagte in ihrem Plädoyer, die Taten seien so massiv gewesen, dass sie nahe am Tatbestand der Vergewaltigung seien. Miklos H. ist seit seiner Kündigung nicht mehr als Masseur tätig. Er arbeitet jetzt als Schulbegleiter.

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