Skurriler Prozess in MünchenBettwanzen im Hotel als versuchte Körperverletzung?

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Ließ ein Hotelbesitzer einen Gast in einem von Bettwanzen befallenen Zimmer übernachten? Bei einer Gerichtsverhandlung 
Ließ ein Hotelbesitzer einen Gast in einem von Bettwanzen befallenen Zimmer übernachten? Bei einer Gerichtsverhandlung 
Sunbird Images/IMAGO/imagebroker

Die Verteidigerin denkt an die „Versteckte Kamera“: Denn in dem Fall ist überhaupt nichts klar – weder, dass es Schädlinge gab, noch Stiche, noch ein Opfer. Steckt die Rache einer Putzfrau hinter allem?

Von Patrik Stäbler

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Wer eine andere Person „körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt“, der macht sich laut Strafgesetzbuch der Körperverletzung schuldig – mithin eines der häufigsten Vergehen überhaupt in Deutschland. Landen derlei Fälle vor Gericht, geht es oftmals um Schlägereien, Überfälle oder häusliche Gewalt, bisweilen auch um das heimliche Verabreichen von K.-o.-Trop­fen oder das bewusste Anstecken mit einer Infektionskrankheit. Eher selten kommt in solchen Verfahren dagegen Cimex lectularius vor – ein fünf Millimeter langes Krabbeltier, rotbraun und behaart, das im Volksmund unter dem Namen Bettwanze bekannt ist.

Und damit in den Saal B 2.105 des neuen Strafjustizzentrums, in dem an diesem Dienstagvormittag vor dem Amtsgericht München eine Verhandlung anberaumt ist, über die Verteidigerin Julia Weinmann später sagen wird: „Das ist der skurrilste Fall, der mir in meiner 25-jährigen Tätigkeit als Anwältin untergekommen ist.“ Worauf die Vorsitzende Richterin, bevor sie das Verfahren einstellt und dessen Kosten der Staatskasse aufbürdet, lächelnd bestätigt: „Es ist zumindest nahe dran. Ich finde auch, dass dieser Fall den Aufwand nicht unbedingt wert ist.“

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Angeklagt in dem Verfahren ist der Geschäftsführer eines Hotels im Münchner Westen, der an diesem Vormittag nicht persönlich im Gericht erscheint. Ihm flatterte im vergangenen Herbst ein Strafbefehl ins Haus, der ihn „schwer irritiert“ habe, erzählt seine Verteidigerin Julia Weinmann. Denn in dem Schreiben wird dem Mann der Versuch der vorsätzlichen Körperverletzung vorgeworfen, weil er es nach einem angeblichen Bettwanzenbefall in seinem Hotel abgelehnt habe, einen Gast in ein anderes Zimmer zu verlegen.

Stattdessen habe der Geschäftsführer lediglich angeordnet, das Zimmer gründlich zu saugen, heißt es in dem Strafbefehl. „Dabei sahen Sie voraus und nahmen zumindest billigend in Kauf, dass der Geschädigte infolge der Übernachtung in dem mit Bettwanzen befallenen Zimmer Stiche davontragen könnte.“ Wobei schon im nächsten Satz eingeräumt wird, dass jener Geschädigte gar nicht gestochen wurde – „was die Sache noch viel absurder macht“, so Weinmann.

Ihr Mandant legte jedenfalls Einspruch gegen den Strafbefehl ein, weshalb es nun zur Verhandlung vor dem Amtsgericht gekommen ist. In dieser verliest der Staatsanwalt zunächst die Anklage, die sich um den Aufenthalt des „geschädigten“ Hotelgasts im November 2024 dreht. Demnach seien in seinem Zimmer blutige Bettlaken sowie Bettwanzen gefunden worden, hieß es im Strafbefehl. Und dennoch habe der Geschäftsführer eine Verlegung des Gasts abgelehnt – so schilderte es im Nachgang zumindest eine Reinigungskraft des Hotels, die den Vorgang per Anzeige ins Rollen brachte.

Sind Insektenstiche überhaupt Körperverletzung?

Zuvor sei jener Angestellten jedoch gekündigt worden, sagt die Verteidigerin in der Verhandlung. Darüber habe sie sich „wahnsinnig geärgert“ und daher wohl aus Rache die Geschichte mit den Bettwanzen aufgetischt. Dafür, dass jene Blutsauger überhaupt in dem betreffenden Hotelzimmer vorhanden gewesen seien, fehle jedweder Beweis, konstatiert Weinmann.

So habe es lediglich einige Wochen zuvor eine einzige Beschwerde eines Gasts gegeben, der über Stiche und juckende Beine klagte. „Aber das müssen noch lange keine Bettwanzen gewesen sein“, betont die Verteidigerin. Und ohnehin sei es mehr als fraglich, ob die Stiche jener Insekten überhaupt als Körperverletzung gewertet werden könnten.

„Im Grunde haben wir hier gar nichts“, resümiert Julia Weinmann, die von einem „völlig sinnfreien und lächerlichen Verfahren“ spricht. Sie fordert daher dessen Einstellung und dass die Staatskasse alle einhergehenden Kosten für ihren Mandanten übernimmt. Diesem Vorschlag stimmt auch der Staatsanwalt zu, woraufhin die Vorsitzende Richterin das Verfahren einstellt und die Verhandlung nach kaum 15 Minuten vorüber ist.

„Ich weiß wirklich nicht, was denjenigen geritten hat, der diesen Strafbefehl verfasst hat“, sagt Anwältin Weinmann im Anschluss. „Als ich den Strafbefehl das erste Mal gesehen habe, dachte ich: Das muss ‚Versteckte Kamera‘ sein.“

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