Er zeigte keinerlei Regung, zuckte nicht einmal mit den Mundwinkeln: Wegen Mordes an dem Moosacher Autohändler Manfred R., 62, hat das Schwurgericht am Montag Walter M., 48, zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem bejahte die Kammer die "besondere Schwere der Schuld". Damit ist eine vorzeitige Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren ausgeschlossen. Die Verteidiger kündigten Revision gegen das Urteil an.
Nach Überzeugung der Richter hatte der Angeklagte sein Opfer am 8. April 2004 im Bürocontainer in der Dachauer Straße überrascht und sofort auf den 62-Jährigen eingestochen. Mindestens 15 Stiche trafen Manfred R. im Oberkörper, "es gelang ihm nicht einmal mehr, seinen Leberkäse herunterzuschlucken", meinte Richter Manfred Götzl.
Das Motiv sei ein "finanzieller Engpass" gewesen, Walter M. habe sich kurz zuvor noch bei einem Bruder und einem Schwager Geld geliehen. Das Opfer hatte stets Bargeld in Höhe von etwa 1000 Euro bei sich, nach der Tat war sein Geldbeutel verschwunden.
An der Gesäßtasche der Leiche fanden die Ermittler eine DNS-Spur des Angeklagten, zwei weitere an einer Stuhllehne und einem Putzlappen. Diese Spuren konnten erst 2008 dem Angeklagten zugeordnet werden, als der einen Speicheltest abgeben musste. Für die Justiz war Walter M. nämlich kein Unbekannter. Er hatte Mitte der Achtziger acht Banken überfallen und war dafür zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Schon damals, so Richter Götzl, habe vieles auf ein "starkes Aggressionspotential" des Angeklagten hingedeutet: "Er orientiert sich nur an den eigenen Interessen."
Nach seiner Entlassung 1995 war Walter M. nicht mehr straffällig geworden und hatte sich auf Mallorca eine Existenz als Schreiner aufgebaut. Von dort war er am 1. April 2004 zur Hochzeit seiner Schwester nach München angereist, direkt nach dem Mord war er mit seinem Wohnmobil wieder auf die Insel zurückgekehrt.
Ausführlich widmete sich die Kammer der späten Einlassung des Angeklagten. Walter M. hatte erst am vorletzten Prozesstag sein Schweigen gebrochen und behauptet, den Autohändler am Tattag geschäftlich aufgesucht zu haben. Als er die Leiche entdeckt habe, sei er in Panik geraten. Aufgrund seiner kriminellen Vergangenheit habe er sich nicht getraut, die Polizei zu holen.
Die Richter werteten diese Angaben als "Schutzbehauptung". Walter M. habe seine Version den Ermittlungsergebnissen angepasst, um so die Spuren am Tatort zu erklären. Aufgrund etlicher "Widersprüche" sei seine Darstellung völlig unglaubwürdig. Der Anwalt der Angehörigen von Manfred M. äußerte sich zufrieden über das Urteil. Seine Mandanten seien froh, dass der Fall nach so langer Zeit abgeschlossen sei. Aber den Ehemann und Vater bringe das Urteil nicht mehr zurück.