Süddeutsche Zeitung

Landgericht München:Ex-Präsident der Münchner Hochschule für Musik muss in Haft

  • Der ehemalige Präsident der Münchner Hochschule für Musik, Siegfried Mauser, ist zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden.
  • Das Gericht hielt den Angeklagten in drei Fällen der sexuellen Nötigung für schuldig.
  • Wegen Vergewaltigung wird Mauser nicht verurteilt - obwohl das Gericht der Nebenklägerin glaubt. Grund ist das zum Tatzeitpunkt geltende Sexualstrafrecht.

Aus dem Gericht von Ralf Wiegand und Susi Wimmer

Siegfried Mauser hielt sich die Hand vor die Augen, seine Anwälte legten noch im Gerichtssaal Revision ein, es herrschte Schockstarre im Lager des Angeklagten. Obwohl das Landgericht München I Mauser, den ehemaligen Präsidenten der Münchner Musikhochschule, vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen hat, muss er dennoch eine Gefängnisstrafe fürchten.

In drei Fällen der sexuellen Nötigung hielt das Gericht unter Vorsitz von Richterin Judith Engel den Angeklagten für schuldig - und verurteilte den Professor und Pianisten zu zwei Jahren und neun Monaten Haft. Die Taten seien "ausgesprochen gravierend", sagte die Richterin. Wegen der Möglichkeit der Revision vor dem Bundesgerichtshof ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

19 Verhandlungstage, 32 angehörte Zeugen sowie eine Verhandlungsdauer von fast einem halben Jahr haben an den Nerven der Beteiligten gezerrt. In seinem Schlusswort sprach Mauser angesichts der Vorwürfe gar von einer "Bedrohung meines Lebens überhaupt", von einer "finalen Gefährdung". Er habe nie Gewalt angewendet, er könne nicht umhin, sich als unschuldig zu bezeichnen. Für Mauser, 63, geht es nicht nur um seine Freiheit, sondern auch um seine Absicherung: Beamte, die zu mehr als einem Jahr Haft verurteilt werden, verlieren ihre Ansprüche.

Letztlich hat das Gericht beiden als Nebenklägerinnen auftretenden geschädigten Frauen geglaubt. Im Fall des Vergewaltigungsvorwurfs war es ein "entscheidendes Detail", das die Richterin überzeugte. Die Frau habe sich daran erinnern können, wie ihr in der Position, in die sie Mauser auf dem Sofa in seinem Büro gezwungen habe, die Sonnenstrahlen ins Gesicht fielen. "Das denkt sich keine Zeugin aus", sagte die Richterin; wäre das Tatgeschehen so gewesen, wie es der Angeklagte geschildert hatte, hätte die Frau "gegen die Wand geschaut". Allerdings hat das Gericht eine Gewaltanwendung, wie sie das zum Tatzeitpunkt 2004 noch geltende alte Sexualstrafrecht vorsieht, nicht feststellen können. Die 55 Jahre alte Frau, die sich bei der Hochschule um eine Stelle bewerben wollte - es stattdessen aber im Büro von Mauser zum Sex mit dem Präsidenten kam - habe sich nicht eindeutig genug gewehrt.

Auch dem zweiten Opfer von Mauser, einer heute 62 Jahre alten Opernsängerin, die sich ebenfalls um Arbeit an der Hochschule bemühte, glaubte das Gericht. Und hier sah es den Tatbestand der sexuellen Nötigung in drei Fällen, die sich zwischen 2007 und 2013 abgespielt haben sollen, als gegeben an. Demnach hat Mauser, obwohl die Frau das erkennbar nicht wollte, sie geküsst, ihr die Zunge in den Mund gesteckt, sie an den Brüsten begrapscht und ihre Hand an seinen Schritt geführt. In einem Fall habe er ihr besondere Schmerzen zugefügt, weil sie sich zuvor die Brüste hatte verkleinern lassen. "Was, deinen schönen Busen", soll Mauser daraufhin gesagt haben, "aber es ist ja noch genug da." Die Richterin bewertete das als "besonders zynisch".

Mauser sei "ein Wolf im Schafspelz"

Staatsanwältin Elke Bönisch hatte sieben Jahre Haft für den Pianisten gefordert - und dessen Verhaftung für den Fall einer Verurteilung. Das Gericht verzichtete auf einen Haftbefehl, es schätzte die von der Staatsanwaltschaft vermutete Fluchtgefahr als gering ein. Eine Revision werde geprüft. Die Nebenklage hat die Revision bereits angekündigt, sie sieht genug Belege dafür, dass Mauser in Wahrheit auch ein Vergewaltiger ist.

Das ist eine Einschätzung, die Mauser selbst schwer getroffen hat. "Über der Grenze des Erträglichen" läge das, was er habe hören müssen, sagte er in seinem Schlusswort. Er sei "ein Wolf im Schafspelz", hatte Antje Brandes, Anwältin der Nebenklägerinnen, gesagt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, seine Machtposition missbraucht zu haben. Mauser wies das zurück.

Er sei frei erzogen worden, um ihn herum sei eine "Atmosphäre der Verführung und Verführbarkeit" entstanden, und er habe zwischen privaten und beruflichen Sphären nicht scharf genug getrennt, das ja. Aber Gewalt? Habe er niemals angewendet, sagte Mauser. Im Prozess hatte er die Zahl seiner Affären mit über 100 beziffert. Jetzt sagte er: Verletzungen und Enttäuschungen, die dadurch entstanden seien, täten ihm leid. Er habe "vielleicht zu viele" sexuelle Kontakte zu Frauen gehabt.

Die Rechtsanwälte Alexander Stevens und Philip Müller hatten in ihrem Schlusswort vergeblich versucht, die Glaubwürdigkeit der geschädigten Frauen zu erschüttern. Der Fall, eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation ohne Zeugen bei den eigentlichen Taten, suche "seinesgleichen in der deutschen Justizgeschichte". Für Mausers Anwälte hatten die Aussagen der Frauen Mängel, seien widersprüchlich und lückenhaft und nicht ausreichend gewesen, eine Verurteilung zu begründen. Es ist anders gekommen.

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SZ vom 17.05.2018/amm
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