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Prozess:Mann auf Kokain fährt ohne Führerschein - Gericht zieht Auto ein

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Von Theresa Parstorfer

Das Münchner Amtsgericht hat einem 42- jährigen Trockenbauer das Auto weggenommen. Der Wagen im Wert von 25 000 Euro sei ein Tatmittel gewesen, heißt es in einer Erklärung zum Urteil - der Angeklagte war unter Drogeneinfluss und ohne Führerschein in dem Auto aufgegriffen worden.

Bemächtigt wird das Gericht zu dieser Maßnahme durch einen Paragrafen im Strafgesetzbuch, der besagt, dass "Gegenstände, die zur Begehung einer Tat gebraucht worden sind", eingezogen werden dürfen. Häufig sind das Waffen, Einbruchswerkzeuge, aber beispielsweise auch Handys. Dieser Fall zeigt nun, dass auch Autos Tatmittel sein können und dass Fahren ohne Führerschein ihre Konfiszierung nach sich ziehen kann. Da der "Angeklagte gerade mal einen Monat vor der erneuten Tat zu einer Bewährungsstrafe verurteilt" worden war, befand die zuständige Richterin, dass eine mildere Strafe nicht ausreiche. Zusätzlich zu acht Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung ist also nun das Auto weg.

Unter Drogeneinfluss hat der Angeklagte bereits vor mehr als einem Jahr seinen Führerschein verloren, als er gegen eine Verkehrsinsel gefahren war. Die erneute Anklage war ebenfalls seiner Sucht zuzuschreiben: Um neues Kokain zu besorgen, war er im Mai vergangenen Jahres ins Auto gestiegen, obwohl ihm die Fahrerlaubnis ja entzogen worden war. Vor mehr als zehn Jahren war zudem bereits eine Bewährungsstrafe wegen Drogenbesitzes gegen ihn verhängt worden, diese musste er jedoch wegen guter Führung nicht antreten.

Dass die Strafe nun nicht noch viel höher ausfiel, hat der Angeklagte laut Richterin seiner Reue zu verdanken: Es sei positiv zu bewerten, dass der Angeklagte ein ausführliches Geständnis abgelegt und ungeschönt über sein Leben und seine Drogenabhängigkeit gesprochen habe.

Der Mann hatte berichtet, wie sehr ihm seine Scheidung vor einigen Jahren zusetzte, wie er in dieser Zeit übermäßig viel gearbeitet hatte, und wie er, als ihm die Kraft ausging und ihn die Krise überwältigte, begonnen hatte, Kokain zu nehmen. So viel, dass es ihm ein Loch in den Gaumen fraß. Einen Entzug habe er zwar gemacht, die anschließende Therapie jedoch nicht angetreten. Mehr noch als die 50 000 Euro Schulden, die sich durch den Drogenkonsum angehäuft haben, schmerze ihn, dass er seine Kinder kaum noch sehen darf.

Der Angeklagte nimmt nun nach eigener Aussage schon länger keine Drogen mehr. Seine Gefängnisstrafe müsste er auch erst nach der Vollendung einer Therapie antreten. Da er jedoch beschlossen hat, in Berufung zu gehen, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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Quelle:
SZ vom 06.02.2018
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