Die Zukunftsaussichten des Anklagten sind allem Anschein nach alles andere als rosig. Ihm drohen nicht nur drei Jahre Gefängnis, zu denen er jetzt vor einem Schöffengericht am Amtsgericht München wegen besonders schweren Diebstahls verurteilt wurde. Aller Voraussicht nach wird der 34-Jährige, ein Uhrmachermeister aus München, den Rest seines Lebens damit zu tun haben, schrittweise einen Betrag in Höhe von knapp 1,2 Millionen Euro abzubezahlen. Denn so hoch ist der Wert der Beute, die der Angeklagte gemacht haben soll: hochwertige Pendel- und Wanduhren sowie Edelsteine.
Bei den mutmaßlich Bestohlenen handelt es sich um zwei ehemalige Arbeitgeber des Angeklagten. Einem von ihnen, einem Uhrenhändler, soll der 34-Jährige wertvolle Chronometer und nautische Instrumente im Wert von etwas mehr als 56 000 Euro gestohlen haben. Die Beute soll der Münchner später verkauft haben.
Nachdem er die Arbeitsstelle gewechselt hatte und bei einem Juwelier untergekommen war, soll der 34-Jährige dort weitergemacht haben, wo er zuvor aufgehört hatte. Innerhalb eines Jahres soll er an seinem neuen Arbeitsplatz unbemerkt in einer Vielzahl von Fällen Schmuckstücke gestohlen haben. Anschließend habe der Angeklagte diese nach Feststellung des Gerichts mit nach Hause genommen, die Edelsteine aus den Preziosen entfernt und sie durch schnöde Glassteine oder Diamantimitate, sogenannte Moissanite, ersetzt. Die echten Steine soll der 34-Jährige dann veräußert haben.

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Nachdem der Schwindel aufgeflogen war, konnte die Polizei einige der echten Edelsteine sowie Bargeld beim Angeklagten sicherstellen. Vor Gericht räumte der Uhrmachermeister sämtliche Vorwürfe ein. Als Motiv für seine Taten gab er an, dass er nach einer Trennung seinen „bisherigen Lebensstandard“ habe aufrechterhalten wollen.
Bei der Strafzumessung hielt das Schöffengericht dem 34-Jährigen unter anderem zugute, dass er die Vorwürfe aus der Anklage der Staatsanwaltschaft einräumte und Reue zeige. Strafmildernd wertete es, dass der Münchner den Schaden, der dem Uhrhändler durch die Diebstähle entstanden ist, wiedergutgemacht habe. Andererseits, so das Gericht, habe der Uhrmacher besonders wertvolle Dinge gestohlen und das Vertrauensverhältnis seiner früheren Arbeitgeber ausgenutzt.
Neben der verhängten Gefängnisstrafe von drei Jahren ordnete das Schöffengericht darüber hinaus an, dass der Uhrmachermeister „Wertersatz“ leisten muss. Das heißt, der 34-Jährige wurde dazu verpflichtet, den Juwelier mit einem Betrag zu entschädigen, der dem Wert gestohlenen Edelsteine entspricht: nämlich 1,2 Millionen Euro. Das Urteil des Schöffengerichts (Az. 842 Ls 253 Js 212703/21) ist nicht rechtskräftig.

