Süddeutsche Zeitung

Prozess:Lebensgefährliche Tritte

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Angeklagter kommt nach Attacke gegen einen 81-Jährigen in geschlossene Psychiatrie

Von Andreas Salch

Todor T. hat einem 81-Jährigen mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihm zweimal mit voller Wucht gegen den Kopf getreten. Bei der Tat, die sich am Abend des 19. April vergangenen Jahres bei einer Essensausgabe für Obdachlose am Rossmarkt ereignete, trug T. schwere Arbeitsschuhe. Der 81-Jährige überlebte die Attacke, erlitt jedoch unter anderem ein Schädelhirntrauma. An diesem Freitag ordnete ein Schwurgericht am Landgericht München I die Unterbringung T.s in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik an. Der 46-Jährige leidet an paranoider Schizophrenie. Vor der Verkündung des Urteils sagte Todor T. in seinem Letzten Wort: "Ich kann nur sagen, dass ich hier das Opfer bin. Ja, ganz genau, ich bin das Opfer."

Todor T. wurde nach der Attacke auf den Senior einstweilig in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik untergebracht. Dort lässt er sich zwar behandeln, zeige jedoch weder Krankheitseinsicht, noch nehme er sein Alkoholproblem ernst, wie eine Sachverständige in ihrem Gutachten vor Gericht sagte.

Alkohol war auch bei der Tat am Abend des 19. April 2020 mit im Spiel. Am Nachmittag jenes Tages traf sich der 46-Jährige mit anderen Obdachlosen im Alten Botanischen Garten - zum Trinken. Todor T. soll eine halbe Flasche Whiskey allein getrunken haben. Dann schlief er ein. Als er gegen 19.30 Uhr aufwachte, waren nicht nur seine Bekannten weg, sondern auch seine Flasche Whiskey. Darüber sei der Beschuldigte verärgert gewesen, sagte Richterin Elisabeth Ehrl bei ihrer Urteilsbegründung. Todor T. lebt zudem in dem Wahn, Roma und Sinti hätten sich gegen ihn verschworen. Roma und Sinti habe der Beschuldigte schließlich auch für das Verschwinden seiner Whiskey-Flasche verantwortlich gemacht, so Richterin Ehrl. Doch es war nicht nur dieser wahnhafte Schub, der bei Todor T. einsetzte, nachdem er wieder aufgewacht war. Er war auch erheblich betrunken. Seine Blutalkoholkonzentration betrug 1,08 Promille. In dieser Verfassung machte er sich auf zum Rossmarkt zu einer Essensausgabe für Obdachlose. Als er dort wieder seine Freunde sah, mit denen er am Nachmittag im Alten Botanischen Garten zusammen gewesen war, habe der Beschuldigte ein Schimpfwort ausgestoßen, das für Roma und andere Minderheiten beleidigend sei, sagte die Vorsitzende Richterin. Zunächst kam es zu einem lautstarken Streit, der bereits beigelegt schien. Dann aber ging Todor T. unvermittelt auf sein Opfer zu, schlug ihm mit der rechten Faust ins Gesicht. Der Senior prallte mit dem Hinterkopf gegen eine Türe und sackte zusammen. Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigerin T.s, Rechtsanwältin Isabell Komm, stellte keinen konkreten Antrag, wies aber darauf hin, dass die Maßregel der Unterbringung das "schärfste Schwert" im Strafgesetz buch sei und durchaus lebenslänglich bedeuten könne.

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SZ vom 13.03.2021
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