Die schwarzen Lederschuhe von Sylwester R. sind blitzblank poliert, er steht aufrecht vor der 3. Strafkammer am Landgericht München I und sagt: "Grüß Gott, alle miteinander." Ja, die meisten Sachen in der Anklageschrift stimmten schon, "ein paar kleine nicht". Und dass er "falsch gehandelt" habe und nun mit der Welt im Einklang leben wolle, sagt er auch. Was die Staatsanwaltschaft dem 26-Jährigen vorwirft, klingt nicht so formvollendet: Er soll an einem Oktoberabend 2021 auf der Ludwigstraße einem Mann mit Wucht einen Wagenheber gegen den Kopf geschlagen und den Bewusstlosen getreten und im Gesicht geschnitten haben. Anschließend soll er dessen Gucci-Tasche geraubt haben und geflüchtet sein.
Angeklagt vor der Kammer des Vorsitzenden Richters Frank Schaulies ist besonders schwerer Raub mit gefährlicher Körperverletzung. Darauf steht eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren. Schenkt man dem Angeklagten Glauben, so habe der "Raub" daraus bestanden, dass er sich etwas zurückgeholt habe, was ihm gehört habe.
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Sylwester R. ist gelernter Maler, vergangenes Jahr war er arbeitslos. Sein Lebensstil entsprach allerdings nicht ganz den staatlichen Zuwendungen: Er machte regelmäßig die Nacht zum Tag, feierte in Schwabinger Clubs mit jeder Menge Alkohol, Cannabis und Kokain, bis der Morgen graute. Zu der Zeit habe er noch bei seiner Mutter im Wohnzimmer geschlafen. "Aber da haben noch fünf andere Personen gewohnt, ich wollte meine Ruhe haben", erklärt R.
Ins Hotelzimmer sind zwei Bekannte gleich miteingezogen
Also habe er im Living Hotel in Haidhausen 900 Euro für einen Monat auf den Tisch gelegt. Um dort überhaupt einchecken zu können, habe er aber eine Kreditkarte benötigt. Und da ein Freund ihn gebeten habe, "zwei Kollegen, guten Jungs" einen Schlafplatz zu organisieren, seien die Zwei mit eingezogen.
Zweimal rückte die Polizei im April 2021 im Hotel an, weil Sylwester R. und seine Freunde rauschende und speziell riechende Partys feierten. Beim zweiten Mal nahmen sie R. mit, er musste seinen Rausch in einer Zelle ausschlafen. Als er ins Hotel zurückkam, so sagt er, hatte man seine Freunde bereits rausgeworfen. "Die haben meine persönlichen Sachen wie Playstation und Klamotten mitgenommen", erzählt R. Auch sein Restgeld, das sie vom Hotel zurückerstattet bekommen hätten, hätten sie behalten. Auf dem Handy seien die "Freunde" nicht mehr erreichbar gewesen. Und das spätere Opfer habe ihm per Chat mitgeteilt, er befinde sich auf dem Weg nach Italien. "Der hat mich abgezogen, weil ich so ein gutes Herz habe", ist sich R. sicher.
Ein halbes Jahr später - R. war mit zwei Kumpels in einer Mercedes-S-Klasse auf dem Weg in die Schwabinger Tijuana-Bar - habe er den vermeintlich in Italien weilenden Freund auf der Ludwigstraße laufen sehen. "Blind vor Wut" sei er ausgestiegen, um ihm "Manieren beizubringen". Sein Freund L. sei mit ausgestiegen, habe den Kofferraum geöffnet, den Wagenheber genommen und gesagt: "Beweise, aus welchem Holz du geschnitzt bist."
Das Opfer erlitt etliche Brüche, von der Augenhöhle bis zum Oberkiefer
Daraufhin habe er den Wagenheber genommen, habe den ehemaligen Mitbewohner angesprochen und ihm das Gerät gegen den Kopf geschlagen. Der Geschädigte erlitt etliche Brüche im Gesicht, von der Augenhöhle bis zum Oberkiefer, und fiel nach Ansicht der Staatsanwaltschaft bewusstlos zu Boden. Dort habe ihn R. noch getreten und ihm Schnittverletzungen im Gesicht zugefügt. Letzteres bestreitet Sylwester R. Dann, so sagt R., habe er bemerkt, dass der Geschlagene seine Gucci-Tasche aus dem Hotel umgeschnallt hatte. Die habe er genommen und sei geflüchtet. Er sei in die Wohnung seiner Mutter, habe sich hingelegt, frisch eingekleidet, und sei dann zum Feiern in die Tijuana-Bar gefahren.
Die Überprüfung der Aussage gestaltet sich am ersten Verhandlungstag schwierig: Das Opfer erscheint nicht, der Zeuge L., der den Wagenheber gereicht haben soll, sitzt, wie Verteidiger Ömer Sahinci sagte, aktuell in anderer Sache im Gefängnis. Der Fahrer des Mercedes entschuldigt sich wegen "Kopfwehs". Die Verhandlung wird am Mittwoch fortgesetzt.