Prozess:23-Jähriger raubt gehbehinderte Rentnerin aus - acht Jahre Gefängnis

  • Der 23 Jahre alte Andreas C. soll im März 2016 eine Rentnerin in deren Wohnung geschlagen und ausgeraubt haben. Die Frau überlebte die schweren Verletzungen nur knapp.
  • C. bestritt die Tat bis zuletzt. Für das Landgericht München bestand wegen der Spuren am Tatort jedoch kein Zweifel, dass er sie begangen hatte.
  • Unter anderem wegen versuchten Mordes durch Unterlassen wurde C. nun zu acht Jahren Gefängnis verurteilt.

Von Andreas Salch

Andreas C. kann es nicht fassen. Immer wieder schüttelt er ungläubig den Kopf, zieht die Augenbrauen hoch, legt die Stirn in Falten, als wollte er sagen: Ich war das nicht. Wegen Raubes, gefährlicher Körperverletzung, versuchten Mordes durch Unterlassen sowie Diebstahls in vier Fällen hat die 2. Große Strafkammer am Landgericht München I den 23-Jährigen am Donnerstag zu acht Jahren Haft verurteilt.

Allein sieben Jahre verhängte das Gericht für den brutalen Raub an einer 86 Jahre alten, gehbehinderten Rentnerin in Ottobrunn am 10. März vergangenen Jahres. Diese Tat hat Andreas C. bis zuletzt bestritten, ebenso wie einen Teil der Einbruchsdiebstähle, für die er sich verantworten musste. Doch die DNA-Spuren des Angeklagten, die die Ermittler im Eingangsbereich der Wohnung der 86-Jährigen fanden, lassen nach Überzeugung der Richter keinen Zweifel daran, dass C. der Täter ist.

Andreas C. und die Rentnerin, die dieser später ausraubte und niederschlug, kannten sich. Der 23-Jährige arbeitete bei einer Hausmeisterfirma, die Arbeiten in Ottobrunn übernimmt. Zu deren Kunden zählte auch die 86-Jährige. Der Angeklagte habe deshalb gewusst, dass die alte Dame allein in einem Einfamilienhaus lebt, so die Richter. Da sie die Arbeiten der Hausmeisterfirma stets bar bezahlte, sei der Angeklagte davon ausgegangen, dass sich Bargeld im Haus befinden müsse.

An jenem 10. März 2016 klingelte Andras C. gegen 20 Uhr an der Tür der Rentnerin. Die alte Frau sah gerade fern. Da sie gedacht habe, so Richter Norbert Riedmann bei der Urteilsbegründung, dass ein Verwandter vorbeikomme, öffnete sie die Tür. In diesem Augenblick schlug Andreas C., der mit tief ins Gesicht gezogener Kapuze an der Türe stand, auf sein Opfer ein. Die 86-Jährige taumelte durch den Schlag nach hinten, stolperte eine Stufe hinunter und schlug mit dem Hinterkopf gegen eine Vase.

Sie fing stark an zu bluten. Dennoch versuchte die Rentnerin, den Eindringling am Fuß festzuhalten, aber vergeblich. sie verlor das Bewusstsein. Die Frau zog sich eine tiefe Schnittwunde im Gesicht zu, eine Gehirnblutung und Einblutungen am linken Auge. "So viel Gewalt habe ich noch nie gesehen", sagte ein Polizeibeamter, der am Tatort ermittelte, zum Auftakt des Prozesses. Die Rentnerin lebt seit dem Überfall in einem Pflegeheim. Sie sei derzeit nicht vernehmungsfähig, so das Gericht.

Der Angeklagte habe Beute machen wollen, um Schulden zu begleichen und seiner Wettleidenschaft frönen zu können, erklärte Richter Riedmann. Im Schlafzimmer der gehbehinderten Rentnerin stahl C. eine Schmuckschatulle. Beim Verlassen des Tatorts müsse der 23-Jährige gesehen haben, dass sein Opfer bewusstlos ist und stark blutete, so der Vorsitzende Richter.

Einbruch - oder versuchter Mord durch Unterlassen?

Deshalb müsse es sich ihm geradezu "aufgedrängt haben", dass die Frau etwa durch Einatmen von Blut sterben könnte. Der Angeklagte habe den Tod der 86-Jährigen billigend in Kauf genommen, "weil es ihm schlichtweg egal war. Er wollte seine Beute retten." Deshalb wertete das Gericht die Tat als versuchten Mord durch Unterlassen.

Die Staatsanwältin Nina Prantl forderte für den Raub an der Rentnerin und die Einbrüche unter anderem in Gaststätten insgesamt zwölf Jahre Haft. Der Verteidiger des Angeklagten Andreas C., der Rechtsanwalt Florian Wurtinger, plädierte dagegen dafür, seinen Mandanten lediglich wegen Einbruchdiebstahls zu zwei Jahren Haft auf Bewährung zu verurteilen. Als Richter Norbert Riedmann Andreas C. am Ende der Verhandlung darauf hinwies, dass er gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen könne, nickte der 23-Jährige.

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