Prozess in München:Tödliches Wiesn-Gebalze um eine Frau

Polizei am Tatort: Ein Mann wurde im Raucherbereich des Augustiner-Zelts im Streit auf Oktoberfest tödlich verletzt.

Bei einem Streit auf dem Münchner Oktoberfest ist ein Mann vergangenes Jahr tödlich verletzt worden.

(Foto: dpa)
  • Das Landgericht München I hat einen 43-Jährigen für einen tödlichen Schlag auf dem vergangenen Oktoberfest zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.
  • Der Angeklagte hatte zugegeben, einen 58-Jährigen im vergangenen Jahr im Raucherbereich des Augustiner-Zeltes so heftig geschlagen zu haben, dass sein Kontrahent an einer Hirnblutung starb.

Von Andreas Salch

Thomas B. hat eine Statur wie ein Baumstamm und man ahnt nur zu gut, mit welcher Wucht der breitschultrige Gerüstbauer zuschlagen kann. Am Abend des 28. September vergangenen Jahres tötete der 43-Jährige auf der Wiesn im Raucherbereich des Augustiner-Zelts einen anderen Mann. Ein "schneller, gerader Schlag mit dem Handballen gegen die linke Wange" habe gereicht, wie die Vorsitzende des Schwurgerichts am Landgericht München I, Richterin Elisabeth Ehrl, am Dienstag feststellte. Der Anlass für die tödliche Attacke war banal: "Das Wiesn-Gebalze zweier Männer um eine Frau", so Ehrl. Wegen Körperverletzung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall verurteilte die Kammer Thomas B. am Dienstag zu fünfeinhalb Jahren Haft.

Thomas B.und sein Opfer kannten sich nicht. Es sei ein "zufälliges Zusammentreffen mit dramatischen Folgen für beide" gewesen, sagte Richterin Ehrl bei der Urteilsbegründung. Das spätere Opfer, der 58-jährige Thomas M. aus Fürstenfeldbruck, suchte Anschluss an jenem Abend. Er war erheblich betrunken, ebenso wie der Angeklagte. M. hatte seinen Arm auf die Schulter einer Frau gelegt, die Thomas B. kannte. Ob sie ein Paar seien, fragte er den Gerüstbauer. Thomas B. erwiderte, er sei mit der Frau seit vielen Jahren verheiratet. Bis zu diesem Zeitpunkt sei die Atmosphäre "wiesntypisch ausgelassen", gewesen, so die Richterin. Doch dann kippte die Stimmung von einer Sekunde auf die andere.

Der 58-Jährige klopfte Thomas B. zweimal auf den Oberbauch. "Ihr seid's nicht verheiratet", sagte er und machte dem 43-Jährigen den Vorschlag, sich die Frau mit ihm zu teilen. Der Angeklagte habe die Schubser auf seinen Oberbauch als "nervig empfunden", da er Druckschmerzen an dieser Stelle gehabt habe, so Richterin Ehrl. Das Opfer habe nicht angegriffen, es sei nur "leicht übergriffig" gewesen.

Für Thomas B. sei das Maß aber voll gewesen. Er holte aus und versetzte seinem Kontrahenten einen Schlag mit "äußerster Wucht". Dem hatte der 58-Jährige nichts entgegenzusetzen. Es kam zu einer Rotationsbewegung seines Kopfes, ein lebenswichtiges Gefäß im Gehirn wurde geschädigt. Die Folge war eine Hirnblutung. Nach dem Hieb hatte sich das Opfer noch einmal aufrappeln können, fiel kurz darauf jedoch wieder um. Zwei Ärzte, die zufällig in der Nähe waren, kümmerten sich um den 58-Jährigen. Es half nichts. Er starb noch in derselben Nacht im Krankenhaus Bogenhausen.

Thomas B. ging nach der Attacke weg, da er sah, dass der 58-Jährige aufgestanden war. Dann trank er noch in einem andern Zelt eine Mass. Dieses Verhalten wertete das Gericht als Beleg dafür, dass der Angeklagte nicht damit gerechnet habe, dass er sein Opfer tödlich verletzt hatte. Deshalb handle es sich auch nicht um Mord, sondern um Körperverletzung mit Todesfolge, befand Richterin Ehrl. Dennoch hielt sie dem 43-Jährigen vor, dass er mit dem "Schlimmsten" hätte rechnen müssen. Das Opfer sei alkoholisiert gewesen. Und er wisse, "wie man zuschlagen muss, um Wirkung zu erzielen". Als der Gerüstbauer tags darauf erfuhr, was passiert war, stellte er sich in Begleitung seines Anwalts der Polizei.

In der Untersuchungshaft bat der 43-Jährige um ein Treffen mit der Mutter des Opfers. Nach dem Gespräch hätten sich beide die Hand gegeben, sagte Richterin Ehrl. Unter anderem dies spreche für den Angeklagten. Seine Empathie gegenüber den Angehörigen des Opfers sei "echt authentisch". Zu Lasten des Gerüstbauers sah die Kammer allerdings dessen umfangreiches und zum Teil einschlägiges Vorstrafenregister.

Thomas B. hat zudem ein massives Alkoholproblem und nimmt seit vielen Jahren eine Ersatzdroge. Aus diesem Grund ordneten die Richter die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Die Kammer sei davon überzeugt, dass er es schaffen werde, sagte Richterin Ehrl zu Thomas B. Ihm müsse jedoch klar werden, dass er dauerhaft abstinent leben müsse.

Sobald das Urteil rechtskräftig ist, wird der 43-Jährige in eine geschlossene Therapieeinrichtung eingewiesen. Verläuft der Entzug erfolgreich, wird er nach zwei Jahren frei kommen und fünf Jahre lang unter Führungsaufsicht stehen. Sollte Thomas B. aber rückfällig werden, müsste er den Rest seiner Strafe in einer Justizvollzugsanstalt verbüßen.

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