Prozess in München:Siebeneinhalb Jahre Haft für Kindesmissbrauch

Mehr als 200 Mal ist ein Student als Kind von seinem Stiefvater missbraucht worden. Nun wurde der Mann zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt und muss künftig in eine geschlossene Anstalt. Er hatte auch unentgeltlich in einer Kita gearbeitet - obwohl er bereits wegen Kindesmissbrauchs vorbestraft war.

Das Landgericht München hat einen pädophilen Familienvater wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Hunderten Fällen zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Vor der Verbüßung der Strafe wird der einschlägig vorbestrafte Angeklagte in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.

"Das ist einerseits eine Chance", sagte der Vorsitzende Richter Stephan Kirchinger am Freitag. "Es kann andererseits lebenslang bedeuten." Wenn der Angeklagte bei der Therapie nicht mitarbeite, führe aus der Anstalt kein Weg mehr heraus. Hauptopfer des 58 Jahre alten Gartenbauers war der Stiefsohn. Ihn hat er zwischen dessen 10. und 14. Lebensjahr in weit über 200 Fällen sexuell missbraucht.

Erst nach Aufnahme seines Studiums begann der angehende Psychologe sein Kindheitstrauma aufzuarbeiten und brachte das Verfahren gegen den Angeklagten in Gang. Bei den Ermittlungen stieß die Polizei auf zwei weitere Opfer des Mannes: die zur Tatzeit 7 und 14 Jahre alten Töchter einer Nachbarsfamilie und einer Angestellten in der Gärtnerei des Angeklagten. Die Fälle gehen auf die Jahre 1993 und 2004 zurück.

Der Mann arbeitete in der Kindertagesstätte

Schon damals war der Gartenbauer wegen Kindesmissbrauchs vorbestraft. "Er bietet das Bild eines Mannes, der seit seinem 20. Lebensjahr immer wieder sexuellen Missbrauch betrieben hat", sagte Kirchinger. Während des Prozesses wurde durch eine Zeugenaussage bekannt, dass der Angeklagte auch in der Kita, in der sein eigenes Kind betreut wurde, dessen Spielgefährten sexuell bedrängte.

Der Mann arbeitete in der Kindertagesstätte unentgeltlich und hielt sich täglich stundenweise dort auf. Versuche von Eltern, den Mann aus der Kita zu entfernen, seien an der Leiterin gescheitert, sagte ein Vater. Der Angeklagte hatte zum Auftakt der mehrwöchigen Verhandlung ein umfassendes Geständnis abgelegt. Laut einem Sachverständigen ist "die Abweichung seiner sexuellen Ausrichtung" derart stark, dass er zu allen Tatzeiten vermindert schuldfähig war.

Als er verhaftet wurde, trat er freiwillig eine Therapie an. Eine medikamentöse Zusatzbehandlung wirke sich in solchen Fällen günstig aus, sagte der Richter dem Angeklagten: "Sie müssen entscheiden, was Sie hinzunehmen bereit sind an gesundheitlichen Auswirkungen und einer Beeinträchtigung Ihrer Sexualität."

Das Strafmaß liegt ein Jahr über dem Antrag der Verteidigung. Neun Jahre Haft und zuzüglich zur Unterbringung in der Psychiatrie auch die Sicherungsverwahrung hatte die Staatsanwaltschaft gefordert. Ob die Anklagebehörde das Urteil anfechten wird, ist noch offen.

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