Prozess in München:Obdachlose bedroht Passanten mit Spielzeugpistole

  • Eine Frau hat in München Anfang März mehrmals Passanten mit einer Soft-Air-Pistole bedroht.
  • Die Frau leidet unter paranoider Schizophrenie und ist obdachlos.
  • Das Landgericht muss jetzt entscheiden, ob sie dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird.

Von Christian Rost

Zuerst bedroht sie auf der Straße mit einer Waffe eine Passantin, dann läuft sie davon. Polizisten verfolgen die 50-Jährige und schießen, getroffen wird die Frau aber nicht. Sie legt ihre Pistole nieder und lässt sich festnehmen. Seit Freitag wird dieser Fall von Bedrohung am Landgericht München I verhandelt. Weil Susanne M. (Name geändert) psychisch krank ist, geht es in dem Prozess nicht um ihre Bestrafung. Die 8. Strafkammer muss entscheiden, ob die Frau dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird.

Die Situation war brenzlig am U-Bahnhof Obersendling. Eine mit einer täuschend echt aussehenden Pistole bewaffnete Frau läuft am 5. März dieses Jahres um die Mittagszeit die Treppe hinab Richtung Bahnsteig und kündigt laut an, in die Innenstadt zu fahren und jemanden zu "bestrafen". Eine Passantin alarmiert die Rettungskräfte, fünf Polizisten rücken an und verfolgen Susanne M. Als sie sie stellen, fordern sie die Frau auf, stehen zu bleiben. Doch die 50-Jährige geht unbeirrt weiter. Ein Polizist greift zum äußersten Mittel und schießt zur Warnung zunächst in die Luft. Die Verkäuferin beeindruckt das nicht, sie setzt ihren Weg fort. Schließlich geht der Polizist noch einen Schritt weiter und schießt gezielt auf ihre Beine.

Erst danach gibt die Täterin auf. Susanne M. war oft bewaffnet unterwegs. Um sich zu schützen habe sie sich die Softair-Pistole besorgt, sagt sie vor Gericht. Sie habe keine eigene Wohnung, schlafe in Notunterkünften und nehme die Pistole dort zum Beispiel auf die Toilette mit, aus Angst vor Übergriffen. Dass ihr die Behörden den Waffenbesitz verboten haben, weil sie schon einmal mit einer echt aussehenden Spielzeugmaschinenpistole in der Hand aufgegriffen wurde, ignoriert Susanne M. beharrlich. So trägt sie auch an jenem Märztag ihre Pistole offen sichtbar im Hosenbund mit sich herum. In der Geltinger Straße fällt das einer Passantin auf. Sie spricht die offenkundig alkoholisierte M. - die später bei einem Atemtest auf rund 2,5 Promille kommt - an und sieht plötzlich in den Lauf der Pistole. M. richtet sie genau auf die Zeugin und droht, diese zu erschießen. Als die Frau zurückweicht und mit ihrem Handy die Polizei verständigt, setzt ihr Susanne M. nach und kündigt an, ihr mit der Pistole "den Schädel einzuschlagen". Dann läuft sie aber doch weiter in Richtung U-Bahnhof, wo Polizisten sie schließlich stellen.

"Der Teufel hat mich geritten", sagt die an paranoider Schizophrenie leidende Susanne M. zum Vorsitzenden Richter Gilbert Wolf, der aber genauer wissen will, weshalb sie die Passantin bedrohte. "Weil die mich angeredet hat, hab ich gesagt: ,Was willst du denn?'" An viel mehr könne sie sich nicht erinnern, was an ihrem übermäßigen Alkoholkonsum liege. Sie sei Spiegeltrinkerin und brauche alle Stunde ein Bier, um den Pegel zu halten. An jenem Tag, so berichtet Susanne M. weiter, habe sie eigentlich auf eine Party gewollt und sei vorher noch in einem Supermarkt beim Einkaufen gewesen. Da sei das mit der Pistole passiert. "Bei der Passantin muss ich mich entschuldigen", fügt Susanne M. an.

Dass sie psychisch krank ist, weiß sie, doch in einer geschlossenen Einrichtung will sie nicht länger bleiben. Sie wünscht sich eigentlich einen Platz in einer Einrichtung für betreutes Wohnen. Ihre Betreuerin und ihre Mutter würden sie unterstützen. Und mit Waffen wolle sie nie mehr etwas zu tun haben, sagt Susanne M. "Da bin ich geheilt." Der Prozess dauert an.

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