Prozess in München:Korrekt geparkt, trotzdem abgeschleppt

  • Mitarbeiter der Firma Parkräume KG sollen Autos in München versetzt haben, die nicht widerrechtlich parkten.
  • Der Geschäftsführer, Joachim G., und sein ehemaliger Angestellter Björn F. müssen sich nun vor Gericht verantworten:
  • Der 58-jährige G. wegen Erpressung in 17 Fällen, der 33-jährige F. wegen Nötigung in 25 Fällen.

Von Christian Rost

Der Schwerbehindertenausweis des gehbehinderten Mannes lag gut sichtbar unter der Windschutzscheibe des Autos. Dennoch rückte ein Abschleppdienst an, um den Wagen vom Behindertenparkplatz vor dem Klinikum Bogenhausen zu entfernen. Mehrmals soll das im Jahr 2009 passiert sein, und jedesmal sollen Mitarbeiter der Firma Parkräume KG bei den Autofahrern zwischen 250 und knapp 300 Euro abkassiert haben. Diese Fälle und etliche weitere beschäftigen seit Montag das Landgericht München I.

Auf der Anklagebank sitzen der Geschäftsführer der Parkräume KG, Joachim G., und sein ehemaliger Angestellter Björn F. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 58-jährigen G. Erpressung in 17 Fällen vor. Der 33-jährige F. muss sich wegen Nötigung in 25 Fällen verantworten, wobei ihm in 15 Fällen auch noch Körperverletzung angelastet wird: Er soll Autofahrer, die die Auslösegebühr nicht zahlen wollten, geschubst haben. F. bekam laut eigener Aussage "Erfolgsprämien" fürs Abschleppen.

3000 Betroffene klagten gegen die Firma

Die Parkräume KG mit Sitz in Berlin bietet bundesweit Firmen, insbesondere Supermarktbetreibern, an, unberechtigt parkende Fahrzeuge von deren Grundstücken zu entfernen und irgendwo auf öffentlichem Grund am Straßenrand abzustellen. Wo das Auto steht, erfahren die Besitzer erst, wenn sie gezahlt haben, und da kann einiges zusammenkommen. Laut Anklage verlangt die Firma für die Versetzung eines Autos 250 Euro, dazu können ein Sonntagszuschlag von 61 Euro sowie ein Nachtzuschlag von 37,50 Euro kommen. Bis zu 10 000 Fahrzeuge von "Besitzstörern" habe die Parkräume KG schon abgeschleppt, rechnete einer der Verteidiger von Joachim G. der 20. Strafkammer vor.

Die meisten Betroffenen haben sich natürlich gewaltig darüber aufgeregt, etwa 3000 klagten gegen die Praktiken der Firma, die auch Parkkrallen einsetzt. Nach einem Urteil des BGH aus dem Jahr 2009 ist es aber erlaubt, Falschparker von Privatparkplätzen entfernen zu lassen. Nur bei den Gebühren hakte der BGH ein und entschied, diese müssten sich an den "ortsüblichen Kosten" für das Abschleppen von Autos orientieren. Nach dieser Rechtsprechung hat die Parkräume KG also weitgehend freie Hand, weshalb bislang Zivilklagen gegen die Firma nicht von Erfolg gekrönt waren. Nun aber geht es um Straftaten: Dem Gericht unter dem Vorsitz von Sigrun Broßardt liegen Fälle vor, in denen in München Fahrzeuge abgeschleppt wurden, die laut Staatsanwaltschaft völlig korrekt geparkt waren. G. beziehungsweise F. sollen dann trotzdem bei den Autofahrern abkassiert haben mit der Drohung, den neuen Standort der Autos sonst nicht zu nennen. Auf die Autofahrer soll enormer Druck ausgeübt worden sein. Zum Beispiel auf eine ältere Dame, die ihren VW am 27. April 2012 auf dem Tengelmann-Parkplatz am Helene-Meyer-Ring für zweieineinhalb Stunden abgestellt hatte. Björn F. soll 125 Euro von der Frau verlangt haben; sollte sie nicht zahlen, werde ihr Auto weggebracht. Und wenn sie nicht umgehend ihren Ausweis vorzeige, werde es noch teurer, fasst die Anklage den Vorfall zusammen. Die Frau hatte so große Angst, dass sie sich in die Hose machte.

Bei anderen Gelegenheiten sollen von Supermarktparkplätzen Autos entfernt worden sein, während die Besitzer in den Läden gerade beim Einkaufen waren und die Höchstparkdauer von einer Stunde noch nicht überschritten war. In einem Fall soll sogar das Auto einer Supermarkt-Mitarbeiterin abgeschleppt worden sein. Und vor dem Geschäft Fressnapf in der Plinganserstraße wurde angeblich ein BMW im Auftrag der Parkräume KG entfernt, obwohl diese gar keinen Auftrag hatte, sich um den Parkplatz zu kümmern.

Ein kleiner Aufstand gegen den Unternehmer

Auf dem Parkplatz des Rewe-Marktes in der Alramstraße kam es am 7. August 2010 zu einem kleinen Volksaufstand, als auf Veranlassung von Joachim G. der Wagen einer Frau aus Sachsen-Anhalt an den Haken genommen wurde. Die Betroffene verlangte vom Fahrer des Abschleppwagens vergeblich, ihr Auto wieder abzusetzen. Als er dann losfahren wollte, blockierten Passanten zusammen mit der Frau die Ausfahrt des Supermarkt-Parkplatzes. Laut Anklage bekam sie ihr Auto aber erst nach der Zahlung von 150 Euro zurück. In einem anderen Fall, am 25. Oktober 2008 in der Tiefgarage des Rewe-Marktes in der Feldmochinger Straße, sollten unmittelbar nacheinander gleich zwei Fahrzeuge weggebracht werden. Ein Halter rief die Polizei. Björn F. soll dann auf die Aufforderung der Beamten, die Autos freizugeben, nicht reagiert haben. Angeblich blieb F. auf Anweisung seines Chefs G. solange stur, bis der Autobesitzer 340 Euro zahlte.

Das Klinikum Bogenhausen kündigte der Parkraum KG erst, nachdem es erheblichen Ärger um deren Abschlepppraktiken gegeben hatte. Ein Stadtrat hatte die Klinikleitung deswegen sogar angezeigt.

Der Strafprozess gegen Joachim G. und Björn F. ist vorerst auf acht Verhandlungstage angesetzt. Das letzte Wort wird damit aber wohl nicht gesprochen sein. Die Vorsitzende Richterin Broßardt meinte, dieser Fall werde sicherlich ebenfalls höchstrichterlich am BGH entschieden.

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