Süddeutsche Zeitung

Prozess in München:Kameramann von "Das Boot" bekommt nachträglich 600 000 Euro

  • Jost Vacano, Kameramann des Films "Das Boot", erhält eine Nachzahlung von knapp 600 000 Euro vom Westdeutschen Rundfunk und dem Verwerter der Video-Lizenzen.
  • Dem Urteil des Oberlandesgerichts in München ging ein jahrelanger Rechtsstreit voraus.
  • Vacano bekam für seine Arbeit zwar eine Oscar-Nominierung für die beste Kamera, daneben aber nur eine Gage von rund 100 000 Euro.

Von Stephan Handel

Nettes Weihnachtsgeld für Jost Vacano: Der Kameramann des Film-Welterfolgs "Das Boot" aus dem Jahr 1981 erhält von der Bavaria-Film, vom Westdeutschen Rundfunk und von dem Verwerter der Video-Lizenzen eine Nachzahlung von knapp 600 000 Euro. Das entschied das Oberlandesgericht am Donnerstag. Vor rund zwei Wochen hatte das Landgericht Stuttgart ebenfalls einer Klage des Kameramanns stattgegeben und diverse andere ARD-Anstalten zu Zahlungen von insgesamt etwa 77 000 Euro verurteilt.

Dem Münchner Urteil ging ein jahrelanger Rechtsstreit voraus. Seit zehn Jahren klagt Vacano einen angemessenen Anteil an den Erlösen der Film-Vermarktung ein - neben Sende- und Aufführungslizenzen hat die Bavaria alleine mit ihrer Filmtour in Grünwald mehr als 40 Millionen Euro eingenommen, die Original-Kulisse des "Boots" ist dort eine der Hauptattraktionen. Vacano bekam für seine Arbeit zwar eine Oscar-Nominierung für die beste Kamera, daneben aber nur eine Gage von rund 100 000 Euro.

Möglich wurde die Klage durch den so genannten "Fairness-Paragraphen" im Urheberrechts-Gesetz: Er spricht von einem "auffälligen Missverhältnis" zwischen den Erträgen aus einer Nutzung und der Leistung für die Einräumung dieses Nutzungsrechts. Ein solches Missverhältnis erkannte das Oberlandesgericht im Vergleich zwischen Vacanos Honorar und den Erlösen, die die beteiligten Firmen aus der Verwertung des Films bislang gezogen haben. Neben der Nachvergütung, die der Kameramann nun erwarten darf, kam es ihm vor allem auf die Verzinsung des ihm zugestandenen Anspruchs an.

Diese hatte ihm das Landgericht noch verweigert - mit der Begründung, dass sein Begehren ja letztlich eines auf Abänderung des ursprünglichen Vertrags sei und deshalb die Verzinsung auch erst zu laufen beginne, wenn der Vertrag geändert sei. Vacano und seine Anwälte hatten diese Haltung vor allem mit dem Blick auf künftige Fälle kritisiert: Wenn den Unternehmen keine Zinszahlung drohe, dann würden sie dazu neigen, die angemessene Beteiligung von Urhebern von vornherein zu verschleppen. Das OLG aber gestand Vacano die Zinsen zu. So kommen zu der Summe von 438 000 Euro - 162 000 von der Bavaria, 90 000 vom WDR, 186 000 von der Videofirma - noch rund 150 000 Euro an Zinsen hinzu.

Ebenso wichtig dürfte dem Kläger die Feststellung des Gerichts sein, dass er auch zukünftig angemessen an den "Boot"-Erlösen beteiligt werden muss: Was die Bavaria und die Videofirma angeht, so müssen sie halbjährlich ihre Erlöse abrechnen und ihm davon 2,25 Prozent ausbezahlen. Der WDR ist für jede Wiederholung des Films mit 20 Prozent der Erstvergütung dabei. Das Ganze gilt für die gesamte Dauer des Urheber-Schutzes, also 70 Jahre nach Vacanos Tod.

Das Urteil ist das erste bundesweit, in dem einem Kameramann eine Nachvergütung zugesprochen wird. Vacanos Kollegen können sich nun darauf berufen, müssten aber jeweils eigens klagen - solange, bis die Unternehmen ihre Nachvergütungsregeln an die Rechtssprechung angleichen.

Das Oberlandesgericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) nicht zugelassen, so dass die Prozess-Verlierer nun erst über eine Nichtzulassungsbeschwerde den Weg in eine weitere Instanz finden müssten. Allerdings nimmt der nur eine verschwindend geringe Zahl solcher Revisionen an. Gegen das Stuttgarter Landgericht-Urteil ist noch die Berufung zulässig. Die dort verurteilten Rundfunkanstalten haben sich dazu noch nicht erklärt.

Der Rechtsstreit zog sich über viele Jahre hin. Zunächst hatte Vacano in einer Stufenklage eine Auskunft erstritten, was der Film überhaupt an Erlösen eingebracht hatte. 2013 verpflichtete das OLG München die drei Beklagten, Auskunft über Einnahmen aus dem Film zu erteilen - als Basis für die Berechnung der Nachvergütung. Demnach hatte der Film allein von 1995 bis 2013 mehr als 40 Millionen Euro eingespielt.

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Quelle:
SZ vom 22.12.2017/amm
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