Prozess in München:Das Hakenkreuz ist tabu

Wer die Kanzlerin in Nazi-Uniform zeigt, muss zahlen - egal, was er damit beabsichtigt. Der linke Aktionskünstler Günter Wangerin ist nun in zweiter Instanz vor dem Münchner Landgericht gescheitert: Hakenkreuz bleibt Hakenkreuz.

Der Künstler Günter Wangerin stand am Mittwoch wegen eines Hakenkreuz-Plakats bei einer linken Demonstration gegen die Euro-Krise erneut vor Gericht. Im Berufungsprozess vor dem Münchner Landgericht pochte er im überfüllten Sitzungssaal auf die Kunstfreiheit. In erster Instanz war er wegen Verwendung von Kennzeichen verbotener Organisationen zu 3000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Linkspartei, DKP, Attac und die Gewerkschaft Verdi hatten am 14. November 2012 in München gegen die Folgen der Euro-Krise für die südeuropäischen Schuldenländer demonstriert. Unter den Teilnehmern war auch der Aktionskünstler Wangerin mit einem Plakat - darauf Bundeskanzlerin Angela Merkel in Nazi-Uniform und Hakenkreuz-Armbinde.

"Das sollte heißen: Schaut her, so sehen uns die anderen", sagte der Angeklagte vor dem Landgericht. Seine Aktion sollte einen Zusammenhang herstellen mit den Verbrechen des Nazi-Regimes im besetzten Griechenland. Wangerin zitierte den griechischen Komponisten Mikis Theodorakis, wonach Merkel seinen Landsleuten "neue Gauleiter" aufzwinge, "diesmal mit Krawatte".

Demonstrant muss zahlen
:3000 Euro Strafe für Merkel-Plakat mit Hakenkreuz

Das Hitlerbärtchen störte die Polizei nicht, nur das Bild der Kanzlerin mit Hakenkreuz und Naziuniform: Ein linker Demonstrant, der einmal Tomaten auf Neonazis warf, wird beschuldigt, den Nationalsozialismus zu verherrlichen. Nun muss er für das Merkel-Plakat bezahlen. Im Gericht kommt es zu hitzigen Auseinandersetzungen.

Von Christian Rost

Das Amtsgericht hatte ihn wegen des Hakenkreuz-Plakats verurteilt. Jeder Gebrauch des Hakenkreuzes sei verboten. Auf die Absicht des Benutzers komme es dabei nicht an - schon der Anschein verfassungswidriger Bestrebungen sei zu vermeiden, hatte die Amtsrichterin erklärt.

Der Angeklagte sagte unter lebhaftem Beifall im überfüllten Sitzungssaal des Landgerichts: "Es kommt also nur auf den Anschein an." Niemand habe ihn bei der Kundgebung für einen Nazi gehalten. Seine Verteidigerin sagte: "Man kann die Symbole zeigen und muss es sogar, wenn man sich damit auseinandersetzen will." Die Berufung blieb allerdings ohne Erfolg, das Landgericht verwarf sie. Somit muss Wangerin die Geldstrafe zahlen. Seine Verteidigerin will in Revision gehen.

© SZ vom 09.01.2014/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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