Prozess:Hausbesitzer klagen gegen Münchner Mietspiegel - ohne Erfolg

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Rudolf Stürzer vom Haus- und Grundbesitzerverein hat, wie er sagt, die nächste Klage gegen den Mietspiegel bereits "fertig in der Schublade". (Foto: Catherina Hess)
  • Der Haus- und Grundbesitzerverein hat von der Stadt München verlangt, die Berechnung des Mietspiegels offen zu legen. Die Stadt weigert sich. Der Verein vermutet Tricksereien.
  • Mit einer Klage ist er nun vor dem Verwaltungsgericht gescheitert.
  • Der Verein will sich nicht zufrieden geben.

Von Stephan Handel

Die Stadt muss dem Haus- und Grundbesitzerverein keine Auskunft über die Daten geben, auf deren Grundlage sie den Mietspiegel erstellt. Das Verwaltungsgericht hat am Mittwoch eine Klage des Vereins abgelehnt. Der will sich damit aber nicht zufrieden geben: Laut seinem Vorsitzenden Rudolf Stürzer wird nun die Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vorbereitet; eine weitere Klage auf Nichtigkeit des Mietspiegels habe der Verein "fertig in der Schublade".

Der Haus- und Grundbesitzerverein argwöhnt, dass die Mieten im Mietspiegel künstlich niedrig gerechnet werden - aus politischen Gründen, damit die ohnehin hohen Wohnungspreise nicht noch weiter steigen. Als Beleg führt er eine andere städtische Statistik an, das Wohnungsmarktbarometer. Dieses wird vom Planungsreferat erstellt, während für den Mietspiegel das Sozialreferat zuständig ist. Tatsächlich liegt die Durchschnittsmiete im Mietspiegel immer niedriger als die im Barometer - was daran liegt, dass im Barometer nur Neuverträge berücksichtigt sind, während der Spiegel auch Bestandsmieten erfasst.

Das ist legitim, findet auch der Haus- und Grundbesitzer-Verein - wird dann aber stutzig, wenn er in den beiden Statistiken die Werte nur der Neuvermietungen vergleicht: Da liegt der - von der Stadt offiziell verkündete - Wert im Barometer bei 19,65 Euro für den Quadratmeter. Der Wert im Mietspiegel hingegen - auch er von der Stadt offiziell verkündet - liegt bei nur 12,51 Euro.

Für Vermieter sind diese Zahlen von höchstem Belang. Denn die Miete, die sie verlangen können, richtet sich nach den Zahlen des Mietspiegels. Wenn diese also künstlich niedrig gerechnet worden wären, dann entginge den Immobilienbesitzern ein ihnen zustehender Gewinn. Der Grundbesitzerverein mutmaßt, dass die Mischung der Wohnungen im Mietspiegel nicht repräsentativ ist und nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Um das zu überprüfen, verlangte er von der Stadt Einblick in die Daten der Haushaltsbefragung, die die Grundlage für die Statistik bieten.

Weil die Stadt das aber mit Hinweis auf den Datenschutz verweigerte, klagte der Verein vor dem Verwaltungsgericht. Die Argumentation der Klage ist nicht besonders kompliziert: Mit dem Mietspiegel greift die öffentliche Hand, die Landeshauptstadt München, in die Grundrechte von Bürgern ein, in diesem Fall in das Recht auf Eigentum und in die Vertragsfreiheit, weil sie Vermietern und Mietern vorschreibt, wie viel an Miete sie vereinbaren dürfen. Wenn so etwas geschieht, dann müsse die Rechtmäßigkeit des Eingriffs überprüfbar sein. Deshalb müsste eben die Datengrundlage offengelegt werden, damit die Einhaltung gesetzlicher Grundlagen überprüft werden könne.

Dieses Begehren fand Christine Gibbons, die Vorsitzende Richterin, zunächst "nachvollziehbar", wies aber dann zusammen mit ihrer Kammer die Klage ab. Denn die Datensicherheit, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Geheimhaltungspflicht, die sich die Stadt bei ihrer Befragung selbst auferlegt hat, stünden einer Offenlegung entgegen. Diese Begründung fand der Verwaltungsrechts-Professor Christoph Brüning, der die Sache der Grundbesitzer vertrat, "mindestens originell": Denn der Mietspiegel sei mit anderen öffentlichen Statistiken nicht vergleichbar, weil er in die Rechtsverhältnisse der Bürger eingreift. Deshalb werden sich damit demnächst weitere Gerichte zu befassen haben.

© SZ vom 07.12.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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