Prozess:Gerichtspsychiater am Flughafen verhaftet

  • Der Vorwurf gegen S. wiegt schwer: Er soll von einer medikamentenabhängigen Staatsanwältin Sex gegen Pillen gefordert haben.
  • S. war am letzten Verhandlungstag nicht mehr vor Gericht erschienen. Der Prozess platze.
  • Sein Verteidiger betont, dass S. für sein Fernbleiben nichts könne.

Der Münchner Gerichtspsychiater Thomas S. ist am Flughafen verhaftet worden und sitzt seit Donnerstag in Haft. Dies bestätigte sein Anwalt Sewarion Kirkitadse. S. stand seit November vor Gericht, die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, von einer medikamentenabhängigen Staatsanwältin Sex gegen Pillen gefordert zu haben. Der Prozess gegen S. war aber vor gut einer Woche geplatzt, weil er zum vorerst letzten Verhandlungstag nicht erschienen war.

Nach Angaben seiner Anwälte war S. bei einem Badeunfall auf Teneriffa verunglückt und reiseunfähig. Zum Auskurieren habe ihr Mandant zehn Tage lang in einer Klinik auf der Insel gelegen. Das gesamte Verfahren muss nun laut Strafprozessordnung noch einmal neu starten.

Richter räumt Fehler ein

Die 1. Strafkammer am Landgericht München II fühlt sich durch das Verhalten von Thomas S. brüskiert. Richter Martin Rieder sagte, es sei wohl ein Fehler gewesen, dass "wir den Angeklagten nicht haben einsperren lassen". Laut Verteidiger Kirkitadse sei kurz nach dem letzten Prozesstermin Haftbefehl gegen S. ergangen. Als dieser am vergangenen Donnerstag am Flughafen landete, wurde er verhaftet.

Laut Kirkitadse habe die Verteidigung das Gericht zwar tags darauf davon überzeugt, den Haftbefehl außer Vollzug zu setzen. Dafür aber hätte S. eine Kaution in Höhe von 70 000 Euro hinterlegen müssen. Weil am Freitagnachmittag das Geld aber nicht mehr aufzutreiben gewesen sei, habe er das Wochenende noch in Haft verbringen müssen. Diesen Montag aber sei mit seiner Freilassung zu rechnen.

Kirkitadse betonte noch einmal, dass S. für sein Fernbleiben am letzten Prozesstag nichts könne. Er habe wegen eines Dachschadens an seinem Haus auf Teneriffa dorthin fliegen müssen; beim Baden habe er sich dann eine ernsthafte Rückenverletzung zugezogen. Entsprechende ärztliche Unterlagen habe man nachgereicht. Der Prozess soll nun im Sommer von vorne beginnen.

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