Die beiden falschen 50-Euro-Scheine waren sehr notdürftig zusammengebastelt, am Drucker kopiert, mit Malerleim zusammengeklebt: Nun muss der 32-Jährige, der die Blüten so dilettantisch hergestellt hat, eine Geldauflage von 500 Euro zahlen - und das Gericht verurteilte ihn wegen Geldfälschung und versuchten Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung.
Im vergangenen Jahr kopierte der 32-Jährige einen 50-Euro-Schein von beiden Seiten je zweimal, klebte die Blätter zusammen und machte sich auf in ein Bordell in Obersendling. Dort gab er einer Prostituierten die beiden Blüten gemeinsam mit einem echten 50-Euro-Schein - die aber bemerkte den Betrug und verständigte die Polizei. In der Hauptverhandlung hatte der Angeklagte den Betrug nun gestanden: "Es war eine riesige Dummheit." Die zuständige Strafrichterin sprach in ihrer Urteilsbegründung von einer "dilettantischen Vorgehensweise", stufte den Betrug aber nicht als Bagatellfall ein. Zwar seien die Scheine leicht als Fälschung erkennbar, weil nicht einmal ordentlich aneinander geklebt gewesen. Sie hätten jedoch Originalgröße und Originalfarben einer 50-Euro-Banknote gehabt.
Die Richterin wertete zugunsten des Angeklagten, dass er geständig sei - und dass er so dilettantisch vorgegangen sei, dass man ihm nur geringe kriminelle Energie unterstellen kann. Zu Last legte das Gericht dem 32-Jährigen, dass es sich mit zwei 50-Euro-Scheinen "um einen nicht unerheblichen Betrag" gehandelt habe. Auch die Vorstrafen des Angeklagten flossen in die Bewertung ein.