Prozess gegen vorbestraften Sexualtäter:Missbrauch trotz Fußfessel

Er trug eine elektronische Fußfessel, trotzdem soll ein vorbestrafter Sexualtäter nach seiner Entlassung aus der Sicherungsverwahrung erneut ein Mädchen missbraucht haben. Nun muss er sich in München vor Gericht verantworten.

Ein aus der Sicherungsverwahrung entlassener Sexualstraftäter muss sich erneut wegen schweren Missbrauchs eines Kindes vor Gericht verantworten. Trotz elektronischer Fußfessel soll sich der 41-Jährige laut Anklage im April 2012 an einem damals sieben Jahre alten Mädchen in München vergangen haben. Die Mutter des Kindes soll währenddessen im Nebenzimmer geschlafen haben.

Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht München beginnt am 9. Januar, teilte das Oberlandesgericht am Mittwoch mit. Der Mann war bereits 1999 wegen Kindesmissbrauchs in 23 Fällen zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Damals war das Opfer seine Stieftochter.

Nach der Verbüßung seiner Haft kam er in nachträgliche Sicherungsverwahrung, wurde aber 2011 nach den neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes entlassen. Das Oberlandesgericht Nürnberg bestätigte die Entscheidung. Nach einiger Zeit in Therapie kam er im Januar 2012 frei. Um weitere Straftaten zu verhindern, trug der Mann eine Fußfessel. Außerdem wurde ihm verboten, Kontakt zu minderjährigen Mädchen aufzunehmen.

Die Polizei konnte anhand der Daten der Fußfessel feststellen, dass sich der Mann zur fraglichen Zeit in der Wohnung aufgehalten hatte. In den Wochen danach unterließ es der Mann entgegen der Anweisungen der Führungsaufsicht aber, den Akku seiner Fußfessel regelmäßig aufzuladen.

Ende April kam er in Untersuchungshaft. Bald darauf erstattete der Vater des Mädchens Anzeige wegen Missbrauchs. Im Fall einer Verurteilung drohen dem 41-Jährigen nun bis zu 15 Jahre Haft. Außerdem wird das Landgericht eine neue Sicherungsverwahrung prüfen müssen.

Der Fall war im Juli bekanntgeworden und hatte für eine neue Diskussion um Fußfesseln gesorgt. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatten die Fußfessel für Schwerkriminelle damals als unzureichend kritisiert. Bayerns Justizministerium und das Innenressort hatten die elektronische Aufenthaltsüberwachung verteidigt, gleichzeitig aber klargestellt, dass sie keine Alternative zur Inhaftierung oder zur Sicherungsverwahrung sei.

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