Süddeutsche Zeitung

Prozess gegen Nachtclub-Betreiber:Gericht sieht keine Diskriminierung

Ausländerbeirat Hamado Dipama wurde von mehreren Türstehern abgewiesen. Wegen seiner Hautfarbe, sagt er und verklagt sechs Münchner Nachtclubs. Nun hat er einen Prozess verloren. Aufgeben will er deshalb nicht.

  • Amtsgericht München weist Klage von Hamado Dipama gegen Münchner Nachtclub ab. Der dunkelhäutige Mann hatte den Betreibern Diskriminierung vorgeworfen.
  • Ausländerbeirat spricht von einer "skandalösen Entscheidung", Dipama will nun in Revision gehen.

Amtsgericht weist Klage ab

Das Amtsgericht München hat eine Klage von Hamado Dipama wegen Diskriminierung abgewiesen. Der 40-Jährige aus Burkina Faso, Mitglied im Ausländerbeirat München, hatte keinen Einlass im "Jack Rabbit" an der Schwanthalerstraße erhalten. Er wirft dem Münchner Club und anderen Diskotheken vor, ihre Gäste nach ihrer Herkunft auszuwählen. "Wegen der Hautfarbe abgelehnt zu werden, ist Alltag", sagte Dipama.

In seiner Begründung erklärte das Münchner Amtsgericht, dass es Diskriminierung im Münchner Nachtleben sicher gebe. Im konkreten Fall sahen es die Richter jedoch nicht als erwiesen an, dass die Türsteher den Kläger wirklich aufgrund seiner Hautfarbe abgewiesen haben. Die Türsteher hatten erklärt, danach zu entscheiden, ob Personen in Feierstimmung seien.

Ausländerbeirat will in Berufung gehen

Dipama will nun in Berufung gehen. Das Urteil sei für ihn und alle, die aktiv gegen eine rassismus- und diskriminierungsfreie Gesellschaft agieren, eine "skandalöse Entscheidung", erklärte der Ausländerbeirat in einer Mitteilung. Nun soll das Landgericht entscheiden.

Insgesamt sechs Clubs verklagt

Mehrere andere Prozesse laufen noch. Insgesamt hat Dipama sechs Diskotheken verklagt, weil sie ihn und andere Migranten abgewiesen hatten, ihre deutschen Freunde aber reinließen. An zwei Abenden im April 2013 hatte er mit einer Gruppe 25 Clubs und Bars getestet. Bei 20 sei er abgewiesen worden mit Worten wie: Geht nicht; geschlossene Gesellschaft; nur mit Reservierung.

Dipama bezieht sich bei seinen Klagen auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Demnach darf niemand wegen seiner ethnischen Herkunft benachteiligt werden. In Oldenburg hatte 2008 ein Student aus Kamerun einen Prozess gegen einen Club gewonnen. In Bremen hatte 2011 ein Jurastudent geklagt, der sich durch den Türsteher diskriminiert fühlte. Das Amtsgericht verhängte damals ein Schmerzensgeld in Höhe von 300 Euro.

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