Prozess gegen Luftverschmutzung:Klage gegen Feinstaub

Der Rechtsstreit um saubere Luft wird verschoben: Der Kläger ist von der Landshuter Allee in eine Zone mit weniger Feinstaubbelastung gezogen.

E. Müller-Jentsch

Seit Wochen bereiteten sich Verwaltungsrichter, Anwälte und Umweltexperten des Freistaats auf einen neuen Rechtsstreit gegen Luftverschmutzung vor: Ein Münchner aus der Landshuter Allee hatte Klage eingereicht, um eine deutliche Ausdehnung und Verschärfung der Umweltzone zu erzwingen.

Landshuter Allee

An den Messstationen in der Landshuter Allee wurde ein Jahresmittelwert von 85 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter gemessen.

(Foto: Foto: Catherina Hess)

Am Montag ist dieses Verfahren für alle Beteiligten überraschend geplatzt - der Kläger ist kurzfristig aus Deutschlands am stärksten mit Luftschadstoffen verseuchter Straße in eine Gegend mit besserer Luft gezogen und hat damit die Klagebefugnis verloren.

Remo Klinger, der als Rechtsanwalt der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auch schon den Grünen-Politiker Dieter Janecek bei seinem Feinstaub-Prozess vertreten hatte, musste die Klage deshalb für erledigt erklären. Er geht allerdings davon aus, dass dieses Thema damit nur kurzfristig vom Richtertisch verschwunden ist: Er sei zuversichtlich, dass schon bald ein anderer Betroffener den Kampf um saubere Luft aufnehmen werde, sagte er der SZ.

Bei diesem Verfahren soll dann auch nicht mehr das Thema Feinstaub so sehr im Mittelpunkt stehen, sondern die Luftbelastung mit Stickstoffdioxid, sagt der Jurist. Denn nach dem seit vier Monaten gültigen Grenzwert seien lediglich Jahresmittelwerte von 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter zulässig, und nur an 18 Tagen pro Jahr dürfe ein Stundenwert von 200 Mikrogramm überschritten werden.

Tatsächlich sei an der Messstation in der Landshuter Allee aber ein Jahresmittelwert von 85 Mikrogramm gemessen worden und die maximale Belastung werde an 37 Tagen überschritten. "Das ist besonders gravierend, weil Stickstoffdioxid vor allem auf der Belastung durch den Autoverkehr beruht und nicht, wie beim Feinstaub, auch auf Belastungsquellen aus dem Hintergrund", sagt der DHU-Anwalt.

Das Reizgas Stickstoffdioxid (NO2) entsteht bei der Verbrennung von Kraftstoff im Motor. Bei normalen Konzentrationen riecht und sieht man NO2 nicht, erst bei "dicker Luft" riecht es leicht süßlich. Es kann zu Atemwegserkrankungen führen und ist besonders für Kinder, Asthmatiker und Kranke gefährlich. Die strenge Auto-Abgasnorm Euro 6 soll den Ausstoß von Stickstoffdioxid bekämpfen, ist aber erst vom Jahr 2014 an vorgeschrieben.

Der Münchner von der Landshuter Allee wollte deshalb mit seiner Klage nicht nur die Ausweitung der Umweltzone auf den Mittleren Ring erreichen - die bayerische Regierung hätte sich im Bundesrat auch für die Änderung des Bundes-Immissionschutzgesetzes einsetzen sollen. Denn es sei unsinnig, dass etwa Benzinautos der völlig veralteten Abgasnorm Euro1 die grüne Plakette erhielten.

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