Prozess gegen Klatschzeitschrift:Lanz klagt

Bambi 2012

Markus Lanz und seine Frau Angela bei der Bambi-Verleihung im Jahr 2012, hier nicht heimlich fotografiert.

(Foto: dpa)

Beim Einkaufsbummel in München hat ein Paparazzo sie einfach "abgeschossen": Moderator Markus Lanz und seine Ehefrau verklagen die Zeitschrift "Frau im Spiegel" auf eine hohe Entschädigung. Das Blatt hatte dem Paar nicht zum ersten Mal nachgestellt.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Mit dem erhofften Weihnachtsgeld aus Ismaning wird es erst einmal nichts: Wetten, dass..?-Moderator Markus Lanz und seine Ehefrau Angela haben die Klatschzeitung Frau im Spiegel auf zusammen 50 000 Euro "Geldentschädigung" verklagt. Ein Paparazzo hatte das Paar für die Gazette bei einem samstäglichen Einkaufsbummel beschattet und immer wieder heimlich "abgeschossen". Diese Hartnäckigkeit dürfte den Verlag Funke Woman Group, in dem die Illustrierte erscheint, nun teuerer zu stehen kommen, als die Redaktion für solche Fälle anscheinend einkalkuliert: Wie die Pressekammer beim Landgericht München I am Montag angedeutet hat, wird es hier mit einer obligatorischen Unterlassungserklärung nicht abgetan sein.

Das Recht am eigenen Bild haben auch Prominente, wenn es um ihr Privatleben geht: Ohne ihr Einverständnis müssen sie sich aus ihrer Privatsphäre nicht an die Öffentlichkeit zerren lassen. So wie im Fall der Eheleute Lanz: Ob beide sich bei einem Fotohändler eine Kamera zeigen ließen, er im Buchladen in einem Bestseller blätterte, sie sich in einem Nagelstudio die Fingerspitzen aufpolieren ließ, oder man gemeinsam im Caféhaus Kaffee schlürfte - stets war aus dem Hintergrund ein Teleobjektiv auf sie gerichtet.

Keine Einwilligung zu Hochzeitsbildern

Das Interesse der Klatschreporter zu diesem Zeitpunkt ist nachvollziehbar: Vor rund zwei Jahren hatte Markus Lanz gerade Thomas Gottschalk mit der Samstagabendshow sowie dem ZDF-Jahresrückblick "Menschen" beerbt. Nicht nur wegen der beharrlichen Verfolgung beim City-Bummel, sondern auch, weil dasselbe Blatt schon einmal wegen Hochzeitsbildern, zu denen die Lanzens keine Einwilligung gegeben hatten, eine Unterlassungserklärung unterschrieben hat, gehen die Presserichter von einer wiederholten und hartnäckigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts aus. Sehr zum Unbehagen des Verlags-Justiziars: Wenn Redakteure nicht nur mit Unterlassungsforderungen sondern Geldzahlungen rechnen müssten, "traut sich keiner mehr". Die vom Gericht anvisierte Entscheidung sei ein massiver Eingriff in die Redaktionsfreiheit. Im Übrigen sei doch klar, dass ein so bekannter Mann wie Lanz nicht unbemerkt bleibe, wenn er an einem Samstag durch eine belebte Großstadtcity bummle.

Das Gericht sagte, dass es nach vorläufiger Rechtsmeinung zwar nicht die geforderten Summen zusprechen wolle - aber Markus Lanz immerhin 10 000 Euro und seiner Frau, die vergleichsweise zurückgezogen lebe, 15 000 Euro. "Irgendwann muss jemand, der ausreichend deutlich gemacht hat, nicht in seinem Privatleben fotografiert werden zu wollen, Anspruch auf eine Geldentschädigung haben", sagte der Vorsitzende Richter. Der Verlag bekam aber noch einige Wochen Zeit, um ausführlich schriftlich Stellung zu diesen richterlichen Hinweisen zu nehmen. Mit einem Urteil ist also erst im kommenden Jahr zu rechnen.

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