Damit endlich mal was weitergeht, sagt der Richter jetzt erst mal, was nicht geht. Aber es hilft alles nichts - zwölf Jahre nach Prozessbeginn, sechzehn Jahre nach Eröffnung der Pinakothek der Moderne sind der Freistaat Bayern und der Architekt Stefan Braunfels auch am Dienstag vor dem Landgericht nicht einig geworden. Es geht um nach Ansicht Braunfels noch ausstehende Teile seines Honorars für den weltweit gerühmten Museumsbau.
Braunfels hat rund 10 Millionen Euro eingeklagt, zuvor hat er bereits drei Millionen bekommen - er sagt aber, dass er mit der Pinakothek insgesamt sechs Millionen Verlust gemacht hat. Die zehn Millionen setzen sich zusammen aus verbleibenden - jeweils rund - zwei Millionen Grundvergütung, vier Millionen für Planungsänderungen, vier Millionen für Verzögerungen beim Bau sowie einige kleinere Posten.
Die Probleme beginnen schon bei grundlegenden Dingen: So hat Braunfels für die Berechnung seines Honorars angenommen, dass die Pinakothek ein Bauvorhaben der Honorarzone V sei, das "sehr hohe Planungsanforderungen" an den Architekten stellt, wie es in der Honorarordnung für Architekten heißt. Vom Freistaat wurde sie aber nur in die Zone IV eingeordnet, so dass schon dadurch Diskrepanzen über das Honorar entstehen. Zudem gibt es offenbar bis heute keine Schlussabrechnung für den Bau - ihr könnte man nicht nur entnehmen, wie hoch die Kosten tatsächlich waren, sondern auch, welche Teile davon der Architekt für die Berechnung seiner Vergütung heranziehen kann.
Seit 2006 läuft der Prozess, es gab Vergleichsverhandlungen, eine Schlichtung und so viele Schriftsätze, dass Alexander Herrmann, der Anwalt des Freistaats, sagt, er bräuchte einen Lastwagen, wenn er alle Akten mitbringen wolle. Dem Vorsitzenden Richter entkommt ein Stoßseufzer: "Es kann ja nicht ewig so weitergehen!" Deshalb legt er dar, dass man ja vielleicht über Teilurteile nachdenken könnte - und wie diese nach derzeitiger Ansicht der Kammer aussehen würden: 1,1 Millionen Euro für die Überarbeitung des Wettbewerbsbeitrags, die Braunfels in seine Grundvergütung eingerechnet hat - kein Anspruch, da nicht durch den Vertrag gedeckt. Das gleiche gilt für die vier Millionen wegen der Planungsänderungen und für die Bauverzögerungen. Noch ein bisschen etwas weg, ein kleines bisschen dazu - für die Kammer, so sagt der Richter, würde ein Betrag von rund 820 000 Euro übrig bleiben, über den zu streiten und schließlich zu urteilen wäre. Ob man nicht vielleicht, sagt er dann, angesichts dieser Summe und des seit ewigen Zeiten andauernden Verfahrens doch noch einmal einen Vergleich erwägen könnte?
Da wirft Braunfels' Anwalt Harald Bardenhagen ein, dass man angesichts der verstrichenen Jahre ja auch über die Zinsen reden müsse. Das hat der Richter aber schon getan, so dass er seinen Vorschlag konkretisiert: 750 000 Euro plus 280 000 Zinsen, und die Sache ist erledigt. Getuschel am Beklagten-Tisch, und als die Besprechung beendet ist, sieht es für einen Moment nach einer möglichen Einigung aus: 700 000 plus 200 000 Euro Zinsen pauschal bietet die Behörde. Braunfels-Anwalt Bardenhagen fragt nach, ob denn da die Mehrwertsteuer noch draufkomme? Nein, sagt Alexander Herrmann, brutto gleich netto. Bardenhagen: "Da würde ich Prügel bekommen", von seinem Mandanten meint er. Der Prozess, in dem nichts weitergeht, wird also weitergehen.