Prozess:Ex-Rektor der Musikhochschule bestreitet sexuelle Nötigung

Angeklagter gepixelt !!!!!

Wehrt sich vor Gericht gegen den Vorwurf der sexuellen Nötigung: Siegfried Mauser mit seinen Anwälten Stephan Lucas (li.) und Alexander Stevens (re.).

(Foto: Robert Haas)
  • Siegfried Mauser wurde wegen sexueller Nötigung angeklagt und im Mai 2016 zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung sowie einer Geldstrafe verurteilt.
  • Der frühere Rektor der Münchner Musikhochschule sagte im Berufungsprozess, die Verurteilung habe ihn "finanziell, existenziell und gesundheitlich" schwer getroffen.
  • Er bestreitet den Vorwurf der Nötigung abermals und sagt, er sei durch seine Sozialisierung "kontaktbetont".

Von Andreas Salch

Als er eine Ladung zur Polizei bekommen habe, sei er "total überrascht" gewesen, sagt Siegfried Mauser. Er sei "ohne jedes Schuldbewusstsein" zu der Vernehmung gegangen. Er habe gedacht, alles "wird sich schnell klären lassen". Doch das war nicht der Fall. Siegfried Mauser, 62, ehemals Rektor der Münchner Musikhochschule und Leiter des Salzburger Mozarteums, wurde vor dem Amtsgericht München wegen sexueller Nötigung angeklagt und im Mai vergangenen Jahres zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. In einem Fall wurde er freigesprochen.

Die Verurteilung habe ihn "finanziell, existenziell und gesundheitlich" schwer getroffen. Das Jahr 2016 sei ein "Horrorjahr" gewesen, sagte Mauser am Mittwoch vor dem Landgericht München I. Der 62-Jährige hat Berufung gegen seine Verurteilung in der ersten Instanz eingelegt. Das hat allerdings auch Staatsanwaltschaft Markus Michel getan. Er hatte in der Verhandlung vor dem Amtsgericht gefordert, Mauser zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren zu verurteilen.

Es ist kurz vor 9.30 Uhr, als der Musikwissenschaftler am Mittwoch mit seinen Verteidigern Alexander Stevens, Philip Müller und Alexander Betz den Sitzungssaal A 231 am Strafjustizzentrum an der Nymphenburger Straße betritt. Fotoreporter, die sich vor der Anklagebank positioniert haben, rufen: "Herr Mauser!" Der 62-Jährige, der einen grauen Anzug trägt, lächelt in die Objektive. Als die Fotografen weg sind, sitzt er fast regungslos da und blickt starr vor sich hin. Bis der Prozess endlich beginnt, ist es früher Nachmittag. Das Gericht hatte vergessen, einen Rechtsmediziner zu laden.

Dann ist es soweit. Richter Markus Koppenleitner belehrt den Angeklagten, dass es ihm frei stehe, Angaben zu machen und redet beruhigend auf ihn ein. Im ersten Verfahren hatte Mauser über seine Verteidiger eine Erklärung abgegeben, in der er die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft vehement bestritt. Doch heute will er selbst reden. Es werde eine "etwas längere Einlassung", kündigt er dem Vorsitzenden an. Er werde zu jedem Anklagepunkt die "Vorgeschichte" darstellen, dann den "Fall" selbst und die "Nachgeschichte" dazu. Siegfried Mauser redet fast ohne Unterbrechungen weit über eine Stunde. Er könne "kategorisch ausschließen", eine der Frauen sexuell genötigt zu haben, sagt er.

Ende April 2009 soll der 62-Jährige eine Professorin in seinem damaligen Büro am Gasteig gegen deren Willen unter anderem auf den Mund geküsst haben, lautet ein Vorwurf. Der Angeklagte sagt dazu, dass in fachlicher Hinsicht zwischen ihm und der Kollegin ein "gewisser Dissens" bestanden habe. Doch auf menschlicher Ebene sei man sehr gut miteinander ausgekommen. Als die Professorin in seinem Büro gewesen sei, habe er geglaubt, bei ihr eine "Flirtbereitschaft" erkannt zu haben. "Man spürte, dass eine gewisse Nähe gesucht wurde", so der Musikwissenschaftler. Während der Unterredung sei "man in eine gewisse Intimitätszone gekommen".

Mausers Versionen klingen recht harmlos

An jenem 30. April habe er der Professorin die "freudige Mitteilung" machen dürfen, dass sie eine "ganze Stelle" bekomme und "sie tatsächlich umarmt und ihr einen Kuss gegeben". Danach habe sich die Frau in die eine Ecke seiner Couch gesetzt. "Das wirkte auf mich wie eine Einladung", so Mauser. "Ich in meiner Überschwänglichkeit nahm ihre Hand." Die Situation wurde dadurch unterbrochen, dass der damalige Vizekanzler den Raum betrat, daraufhin verließ die Professorin das Büro. Zu einer "Eintrübung" des Verhältnisses zu ihr sei es nach diesem Termin aber nicht gekommen.

Im zweiten Fall, den die Staatsanwaltschaft Mauser zur Last legt, soll dieser im Juli 2012 in seinem Büro in der Musikhochschule an der Arcisstraße eine Gitarristin bei einer Probe ebenfalls gegen deren Willen geküsst und begrapscht haben. Da die Frau auf dem Weg zur Probe in ein Gewitter gekommen sei, sei sie völlig durchnässt gewesen, so Mauser. Deshalb habe er sie mit einem Tuch "gerubbelt". Dann habe man geprobt. Weil das Zusammenspiel zwischen ihm am Klavier und der Gitarristin hervorragend geklappt habe, habe er ihr "einen Kuss gegeben".

Durch seine Sozialisierung in den Sechziger- und Siebzigerjahren, die von "Freizügigkeit" geprägt gewesen seien, sei er "kontaktbetont", sagte der 62-Jährige. Ihm sei aber bewusst, dass sich die Zeiten geändert haben. "Meine überschwängliche Kontaktbereitschaft da und dort ist wohl missverständlich." Er hoffe, das Gericht komme zu dem Ergebnis, dass in beiden Fällen, die ihm zur Last gelegt werden, keine "strafrechtliche Relevanz vorliegt". Außerdem, so Mauser, habe er die Hoffnung, dass "kein Exempel an mir statuiert" werde und er "kein Zeitgeist-Opfer" werde.

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