Prozess:Ende der Partystimmung

Die Untermieter des inzwischen geschlossenen Clubs "Bob Beaman" streiten mit den früheren Betreibern vor Gericht um die Ablöse der Einrichtung

Von Stephan Handel

Als das "Bob Beaman" in der Gabelsbergerstraße im August des vergangenen Jahres schloss, sahen das die Freunde der Nacht durchaus als Verlust: Fast zehn Jahre beschallte der Club seine Gäste mit elektronischer Musik, der DJ blickte wie von einer Kanzel auf das Geschehen herab, die Tanzfläche war gerade groß genug, dass es eng war, aber nicht zu eng. Die Gründer des Lokals, Niels Jäger und Steffen Werner, hatten aber schon ein halbes Jahr zuvor keine Lust mehr und ihr Lokal an ein Trio um Max Braunmiller (089-Bar) verkauft. Und obwohl der Laden schon lange leergeräumt ist, trafen sich die ehemaligen Geschäftspartner nun wieder - allerdings tagsüber, am Donnerstagmorgen in einem Saal des Landgerichts im Justizpalast.

Es geht, natürlich, ums Geld, das Braunmiller und Partner von Jäger und Partner zurückhaben wollen. Erstere bezahlten nämlich bei der Übernahme im Frühjahr 2019 rund 117 000 Euro Ablöse für die Einrichtung und 53 000 Euro Mietkaution. Davon wurde ein Teil erstattet, aber nicht alles - gut 130 000 Euro sind noch offen.

Wer nun wem was und warum noch schuldet - das wäre ein Fall wie gemacht für eine Jura-Klausur an der Universität. Jäger hatte mit dem Inhaber der Immobilie, einer Versicherungsgesellschaft, 2010 einen Mietvertrag abgeschlossen. Dieser lief über zehn Jahre und enthielt eine Option zur Verlängerung für weitere fünf Jahre. Im Rahmen dieses Hauptmietvertrags schlossen Jäger und Braunmiller im Februar 2019 einen Untermietvertrag. Der sollte bis 2025 laufen - was natürlich bedeutet hätte, dass Jäger gegenüber seinem Vermieter die Option zur Verlängerung ziehen müsste. Im Untermietvertrag war das so festgelegt, dass nicht nur die Option erfolgreich ausgeübt werden musste, sondern der Hauptvermieter dem Untermieter dies auch noch innerhalb von vier Wochen hätte bestätigen sollen - andernfalls hätten die Untermieter das Recht gehabt, von ihrem Vertrag zurückzutreten.

Indes: Die Versicherung dachte gar nicht daran, die Vertragsverlängerung zu bestätigen. Es gibt nur einen Brief, in dem sie mitteilt, dass geprüft werde, ob die Ausübung der Option durch Jäger rechtens sei. Dadurch sah sich Braunmiller in seinem Recht verletzt, er trat vom Vertrag zurück - was dann bedeutet hätte, dass er auch alle Zahlungen zurückbekommt, die bis dahin geleistet wurden. Jäger aber zweifelt die Rechtmäßigkeit des Rücktritts an, deshalb nun die Klage gegen ihn.

In der Verhandlung ging es dann hauptsächlich darum, wie die Klausel aus dem Untermietvertrag denn zu verstehen sei: ob beide Bedingungen erfüllt sein müssen, also die Ausübung der Option und die Bestätigung durch den Vermieter.

Der Richter startete wie immer in solchen Fällen den Versuch, die Parteien zu einer gütlichen Einigung zu bewegen. Der Kläger-Anwalt gab zu, dass die abgelösten Einrichtungsgegenstände bis zur Schließung des Clubs ja noch einige Zeit genutzt worden waren, und bot einen Abschlag von 20 Prozent an, gut 100 000 Euro. Die Beklagten-Seite wollte nur um die 15 000 Euro freiwillig bezahlen. Diese Kluft zu überwinden, bleibt jetzt Zeit bis Anfang April. Dann will das Gericht eine Entscheidung verkünden, und das "Bob Beaman" wäre endgültig Geschichte.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: