Prozess:Ein Ebay-Verkäufer darf irren

  • Der Mann hatte einen teuren Koffer irrtümlich zum Sofortkaufpreis von einem Euro eingestellt.
  • Der Koffer wurde gekauft, doch der Verkäufer trat von dem Geschäft zurück.
  • Der Käufer zog vor Gericht, doch der Richter wies die Klage ab.

Von Florian Fuchs

Den Traum vom Schnäppchen träumen die Leute ja nicht nur in Fußgängerzonen oder Einkaufszentren - meist vergebens -, sondern auch im Internet. Sollte er allerdings wirklich einmal wahr werden, der Traum, und es gibt zum Beispiel einen edlen Koffer für, sagen wir: einen Euro - dann kann etwas nicht stimmen und die Sache landet vor Gericht.

So geschehen bei einem Verkauf auf der Internetplattform Ebay, bei dem der Verkäufer ganz schnell zurücktreten wollte vom Verkauf, der Käufer aber dagegen klagte, schließlich aber vor Gericht unterlag.

Der Verkäufer ist eigentlich ein erfahrener Ebay-Nutzer, an diesem Abend aber unterlief ihm ein folgenschwerer Fehler: Er loggte sich in München ins Internet ein und bot den Koffer, der eigentlich einen Neuwert von 300 bis 700 Euro hat, zum Sofortkaufpreis von einem Euro an. Nur wenige Momente später nahm der Kläger aus Bottrop das Angebot an und teilte dem beklagten daraufhin mit, dass er den soeben beschlossenen Kaufvertrag nun abwickeln möchte.

Wie der Verkäufer später dem Gericht mitteilte, habe er da erst den Fehler bemerkt: Eigentlich habe er den Koffer gar nicht zum Sofortkaufpreis einstellen wollen. Er habe zunächst eine Auktion mit einem Startpreis von einem Euro als Vorschau erstellen und noch gar nicht aktivieren wollen. Die Buttons für beide Verkaufsarten lägen bei Ebay aber derart nahe beieinander, dass er aus Versehen auf den falschen geklickt habe.

Dem Käufer, der nun seine Ware haben wollte, sendete der Verkäufer noch am selben Abend eine Nachricht, dass er einen Fehler begangen habe und vom Kaufvertrag zurücktrete, was den Käufer zu einer Klage veranlasste. Ein Richter am Amtsgericht München gab jedoch dem Verkäufer Recht: Es sei möglich, dass ein Fehler passiere, wie es der Beklagte beschrieben habe.

Zudem wechsle Ebay so häufig die Gestaltung der Webseite, dass selbst erfahrene Nutzer den Überblick verlieren könnten. Weil er zudem noch zeitnah am selben Abend mitgeteilt habe, vom Kaufvertrag zurücktreten zu wollen, sei dies nicht zu beanstanden. Das Urteil ist rechtskräftig. Und der Koffer ist inzwischen auch verkauft: für 361 Euro.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: