Prozess:Mann quält seine gefesselte Frau stundenlang

  • Aus Eifersucht quälte ein 51-jähriger Mann seine gefesselte Frau stundenlang und drohte mit Suizid.
  • Nach vier Stunden konnte sich die Frau befreien und flüchten. Als wenig später die Polizei eintraf, drohte der Mann, alle zu töten.
  • Der Angeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung sowie versuchter Nötigung und Bedrohung gegenüber Polizeibeamten verurteilt.

Aus dem Gericht von Susi Wimmer

"Ich hätte mich einfach scheiden lassen sollen", sagt Sven D. in seinem Schlusswort vor dem Amtsgericht. Aber er konnte nicht loslassen, seine Ehe nicht beenden, obwohl seine Frau sich einem anderen Mann zugewandt hatte und eine offene Ehe vorschlug, was er nicht ertrug. Stattdessen fesselte er im Mai vergangenen Jahres die Frau, die er zwölf Jahre lang "über alles geliebt und auf Händen getragen" hatte, an das Ehebett, knebelte, schlug und würgte sie bis zur Bewusstlosigkeit. "Ich wollte, dass sie mir ein letztes Mal zuhört", sagt Sven D. Sie sollte auch zusehen, wie er sich das Leben nimmt. Stattdessen konnte sich die damals 40-Jährige nach vierstündigem Martyrium befreien und flüchten. Amtsrichter Sebastian Schmitt verurteilte D. am Dienstag zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Er nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an.

Für Sven D., einen 51-jährigen Vertriebsleiter bei einer Brauerei, schien die Definition von Glück aus seiner "idyllischen Ehe" zu bestehen und aus der gemeinsamen Eigentumswohnung im Osten der Stadt. Bei den späteren Ermittlungen allerdings stieß die Polizei auf seine Affären. Auch seine Frau hatte einen anderen Mann kennengelernt. Im Gegensatz zu ihm erzählte sie Sven D. von ihrem Verhältnis, das sie beibehalten wollte. Zugleich aber wollte sie an ihrer Ehe festhalten. Sven D. verabschiedete sich daraufhin in den Urlaub und besuchte ein Kloster in Thailand, um nachzudenken. Als er nach München zurückkam, wollte er seine Frau wieder für sich gewinnen. Doch das Gespräch endete in einem Streit.

Am Morgen des 19. Mai, ein Samstag, habe er um sieben Uhr auf nüchternen Magen etwa eine halbe Flasche Gin getrunken, lässt B. über seinen Verteidiger Michael Adams erklären. Utensilien für seine Tat hatte er schon im Vorfeld besorgt: ein Bondage-Set, Bänder und Schnüre aus dem Baumarkt, Handschellen, Knebel, einen Holzstiel. Etwa gegen acht Uhr trat er an ihr Bett, stürzte sich auf sie und versetzte ihr mindestens einen Faustschlag ins Gesicht. Da sich die Frau vehement wehrte und um Hilfe schrie, würgte er sie, warf sie auf den Boden und drehte ihr gewaltsam den Kopf zur Seite. Als die Frau kurzzeitig das Bewusstsein verlor, legte er sie aufs Bett, fesselte und knebelte sie. Vier Stunden lang redete er auf sie ein, trank weiter und bedrohte sie, er werde ihr das Gesicht zerschneiden. Erst als er auf dem Schafsfell vor dem Bett ausrutschte, stürzte und kurzzeitig das Bewusstsein verlor, konnte sich die Frau befreien. Als wenig später die Polizei eintraf, drohte D., alle zu töten. Er schluckte eine nahezu tödliche Dosis Schmerzmittel, und als das Spezialeinsatzkommando (SEK) anrückte, war er bereits halb bewusstlos.

Staatsanwältin Nina Prantl hielt dem Angeklagten zugute, dass er bereits 12 000 Euro Schmerzensgeld an seine Frau gezahlt und ihr mit seinem Geständnis eine Aussage vor Gericht erspart habe. Sie sah den Würgevorgang als "bedingten Tötungsvorsatz", von dem der Angeklagte zurückgetreten sei. Richter Schmitt verurteilte D. wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung sowie versuchter Nötigung und Bedrohung gegenüber Polizeibeamten. "Wir hätten einfach früher reden sollen", sagt D. am Ende. "Ich habe sie so geliebt."

Zur SZ-Startseite

Studie zu häuslicher Gewalt
:Wenn das Zuhause zum gefährlichsten Ort der Welt wird

127 457 Menschen sind 2015 von ihrem Partner oder Ex-Partner angegriffen worden. Eine aktuelle Untersuchung zeigt, wer da mordet, schlägt, stalkt und vergewaltigt - und wer die Opfer sind.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: