Süddeutsche Zeitung

Prozess:Diebstahl in der Kapelle

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Vorbestrafter Angeklagter muss für sechs Monate in Haft

Von Andreas Salch

Ausgerechnet in einer Kapelle verstieß der Angeklagte gegen das siebte Gebot "Du sollst nicht stehlen". Er wurde prompt ertappt und jetzt dafür vor dem Amtsgericht München verurteilt. Da half auch kein Flehen mehr: "Ich bitte Sie mit Herzen um Verzeihung. Ich möchte so schnell wie möglich nach Hause zu den Kindern", bat der Mann den Amtsrichter. Doch der ließ sich nicht erweichen und verhängte gegen den Angeklagten, einen 42-jährigen Maler aus Rumänien, sechs Monate Haft ohne Bewährung. Passiert war folgendes: Ende Mai dieses Jahres hatte sich der Maler um die Mittagszeit in der Marienkapelle in St. Bonifaz in der Karlstraße von hinten an eine 68-Jährige herangeschlichen. Als diese eine Opferkerze anzünden wollte, griff er in ihre offene Handtasche und stahl ein Portemonnaie, in dem sich 120 Euro in bar befanden. Unmittelbar nach der Tat wurde der Maler gestellt und festgenommen. Bereits wenige Tage vor dem Diebstahl war er dadurch aufgefallen, dass er Opferstöcke ausspionierte. Als der 42-Jährige zur Rede gestellt wurde, fand man bei ihm Werkzeuge, mit denen sich auch Opferstöcke aufbrechen lassen. Er kam in Untersuchungshaft.

Vor dem Amtsgericht legte der Maler ohne große Ausflüchte ein umfassendes Geständnis ab. Das wertete der zuständige Richter zwar positiv. Allerdings sprach einiges zu Lasten des 42-Jährigen. Wenige Monate vor dem Diebstahl in der Marienkapelle hatte er Fleischwaren im Wert von 246 Euro in einem Münchner Supermarkt gestohlen. Da er einen Strafbefehl in Höhe von 600 Euro (60 Tagessätze á zehn Euro) akzeptierte, wurde er nach ein paar Tagen wieder aus der Untersuchungshaft entlassen.

Zuungunsten des Malers sprach aus Sicht des Richters außerdem, dass er nur fünf Tage vor der Tat in München vor dem Amtsgericht in Karlsruhe ebenfalls wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro verurteilt worden war. Der Diebstahl in der Marienkapelle spreche für eine "erhebliche kriminelle Energie", betonte der Richter am Amtsgericht München. Der Angeklagte habe sich eine "bereits betagtere Geschädigte" ausgesucht und diese "in einem besonders schutzlosen Moment, nämlich bei der Vornahme des Anzündens einer Kerze, mithin einer religiösen Handlung" bestohlen. Das Urteil des Amtsgerichts (851 Ds 272 Js 151786/19 ist rechtskräftig.

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Quelle:
SZ vom 16.10.2019
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