Prozess:Der Vorhang zu und alle Haftung offen

Lesezeit: 2 min

Wasser, Schimmel und dann noch Asbest: Das Theater und so fort ist seit fast zwei Jahren geschlossen - jetzt klagt der Leiter gegen die Vermieterin

Von Stephan Handel

Alles war kaputt, die Stühle, die Bühne, die Bar - zerstört vom Wasser, das von oben in den Kellerraum lief. Das war im Sommer 2017. Seitdem ist das "Theater und so fort" heimatlos - Leiter Heiko Dietz muss sich mit seinen Produktionen bei anderen Münchener Bühnen einmieten. Nun möchte er zumindest einen Teil des Schadens erstattet bekommen: Vor dem Landgericht klagt er gegen seine ehemalige Vermieterin, die Besitzerin des Hauses in der Kurfürstenstraße 8.

Seit 2009 spielte Dietz mit seinem Ensemble in dem kleinen Kellertheater. Acht Jahre später kündigte die Vermieterin eine Sanierung an - unter anderem sollte der Hof neu gemacht werden. Dafür wurde aufgegraben, ein Stahlträger eingebracht, der Theatersaal unter dem Hof war nur mehr durch eine dünne Betondecke geschützt. Dann kam der Regen, tagelang, lief in die Räume, durchnässte alles, und was durch die Nässe noch nicht zerstört war, dem machte der Schimmel den Garaus. Zu allem Überfluss wurde durch das ganze Schlamassel auch noch Asbest freigesetzt; im September erließ die Gewerbeaufsicht deshalb ein Betretungsverbot für die Räume.

Und alles nur, so argumentieren Dietz und sein Anwalt Olaf Flachoffsky vor Gericht, weil die Vermieterin versäumt hat, ein Zelt oder ähnliches über der Baustelle aufzubauen, obwohl das sogar der Architekt dringend empfohlen habe. Der Anwalt der Vermieterin bestreitet, dass es diese Empfehlung gab, doch der Richter macht schnell deutlich, dass es ihm darauf nicht ankommt: "Es ist relativ einleuchtend, dass man irgendetwas gegen Wassereinbruch tun muss. Das ist nicht passiert."

Dietz macht einen Schaden von knapp 30 000 Euro geltend: Etwa 20 000 für das zerstörte Inventar, ein bisschen über 4000 für den Verdienstausfall, weil keine Vorstellungen stattfinden konnten - und noch einmal so viel, weil er zwar Vorsitzender des Vereins Theta ist, der das Theater betreibt, auf eine Entlohnung dafür aber verzichtet und stattdessen den Erlös aus der Theater-Gastronomie, also der kleinen Bar behalten darf. Das ist ein juristisch schwieriger Posten, der Richter wiegt denn Kopf - denn eigentlich müsste Dietz diesen Schaden gegenüber seinem eigenen Verein einklagen.

Im ersten Verhandlungstermin geht es immer um die Möglichkeit einer gütlichen Einigung - Dietz hatte schon mitgeteilt, dass er mit 20 000 Euro auch zufrieden wäre. Das nennt der gegnerische Anwalt aber "out of reach". Der Richter rechnet ein wenig und meint dann, er könne sich vielleicht 15 000 Euro vorstellen: Was das Mobiliar zum Beispiel tatsächlich noch wert gewesen sei, wisse man ja nicht so genau. Das aber ist dem Vermieter-Anwalt immer noch deutlich zuviel. Schließlich kommt heraus, dass die Hausbesitzerin schon mal 2000 Euro angeboten hat - das hält wiederum Dietz für einen schlechten Witz.

Keine Einigung also, nun muss gestritten werden. Zunächst wird es wohl mit der Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens weitergehen. Unterdessen sucht Heiko Dietz weiterhin nach einer neuen Heimstatt für sein Theater - er will ja nur spielen.

© SZ vom 03.05.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: