Prozess: Angeklagter gesteht:Vergewaltigung im Botanischen Garten

Er zerrte sie ins Gebüsch und vergewaltigte sie. Doch dann konnte die 16-Jährige durch Hilfeschreie auf sich aufmerksam machen. Der Täter hat nun gestanden.

C. Rost

Es habe sich um ein "Missverständnis" gehandelt, sagte Andrei S., "das Mädchen hat mich nicht verstanden". Tatsächlich ist nicht auszuschließen, dass sich der Rumäne und die 16-jährige Münchnerin kaum verständigen konnten, als sie sich am 29. Juli 2010 im Alten Botanischen Garten über den Weg liefen. Was der 27-Jährige mit der Jugendlichen aber letztlich in einem Gebüsch gemacht hat, lässt keinen Raum für Interpretationsmöglichkeiten. Deshalb muss sich Andrei S. vor der Strafkammer am Landgericht München I wegen Vergewaltigung verantworten.

Prozess: Angeklagter gesteht: Andrei S. hat vor Gericht die Vergewaltigung gestanden.

Andrei S. hat vor Gericht die Vergewaltigung gestanden.

(Foto: dpa)

Nach der Darstellung von Staatsanwalt Martin Engl befand sich das Mädchen an jenem Julitag gegen 16 Uhr auf dem Heimweg durch den Alten Botanischen Garten. In der Nähe des Kunstpavillons sprachen sie der Angeklagte und ein Begleiter an und baten um Zigaretten. Die 16-Jährige entgegnete, sie habe keine, ließ sich aber in ein Gespräch verwickeln und setzte sich zu den Männern auf eine Bank. Sie trank auch Whisky-Cola aus einem Becher, den ihr Andrei S. gab. Sein Begleiter entfernte sich schließlich - angeblich zum Zigarettenholen.

Laut Anklage wehrte das Mädchen in der Folge schon die ersten Kussversuche des Arbeitslosen ab. Daraufhin habe S. sie in ein Gebüsch gezerrt, auf den Boden gedrückt, teilweise entkleidet und sich an ihr vergangen. Durch Hilfeschreie wurden zwei Spaziergängerinnen auf das Geschehen aufmerksam. Als eine der Frauen im Gebüsch nachsah, ließ S. von dem Mädchen ab und flüchtete. Er stürzte aus dem Dickicht, lief der anderen Spaziergängerin in die Arme, die ihn aufhalten wollte, und versetzte der schwangeren Frau eine Ohrfeige. Zwei Männer, die den Vorfall mitbekamen, nahmen die Verfolgung des Flüchtenden auf. In der Ottostraße bekamen sie ihn zu fassen und übergaben ihn einer Polizeistreife.

Vor Gericht bestritt der 27-Jährige die Tat zunächst. Schon beim ersten Schrei habe er von dem Mädchen abgelassen. Zum Geschlechtsverkehr sei es nicht gekommen. Der Vorsitzende Richter Ste- phan Kirchinger wies allerdings darauf hin, dass die Ermittlungsergebnisse in den Prozessakten ein völlig anderes Bild von dem Geschehen erkennen ließen.

Nach einem Rechtsgespräch mit Verteidiger Alexander Eberth und dem Staatsanwalt bot die Kammer dem Angeklagten im Falle eines Geständnisses eine Höchststrafe von viereinhalb Jahren Haft an. Dem traumatisierten Opfer sollte auf diese Weise eine Aussage erspart bleiben. Falls er nicht gestehe und sich der Vergewaltigungsvorwurf in einer umfassenden Beweisaufnahme bestätige, so Kirchinger, müsse S. mit mindestens fünfeinhalb Jahren Gefängnis rechnen. Staatsanwalt stellte S. zudem in Aussicht, ein anderes laufendes Ermittlungsverfahren wegen Förderung der Prostitution einzustellen. Dennoch tat sich der Angeklagte schwer mit dem Deal und beschwerte sich über das Vorgehen seines Anwalts. Erst nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung räumte S. die Tat ein: "Mir glaubt sowieso keiner."

In der abgekürzten Beweisaufnahme am Donnerstag zeigte sich dann bald, dass es S. mit der Wahrheit nicht genau nimmt. Seinen Angaben zufolge hatte er an jenem Julitag zwei Bier und beinahe eine ganze Flasche Whisky alleine getrunken. Nach seiner Festnahme ergab ein Alkoholtest aber lediglich einen Wert von 0,58 Promille. Bei einer Untersuchung des Mädchens waren zudem Verletzungen festgestellt worden, die auf ein gewaltsames Vorgehen des Mannes schließen lassen. Das Urteil wird am kommenden Dienstag verkündet.

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