Süddeutsche Zeitung

Prozess am Landgericht München:49-Jähriger nötigt Domina

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Von Christian Rost

Seit seiner Jugend stand der Mann wegen Sexualdelikten immer wieder vor Gericht. Nun kommt er auf absehbare Zeit nicht mehr auf freien Fuß. Das Landgericht München I verurteilte den 49-jährigen Wolfgang W. am Freitag zu drei Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Bei seiner letzten Tat nötigte der gebürtige Landshuter eine Domina sexuell. Ein weiterer Übergriff auf eine Hobbyprostituierte konnte ihm in dem Prozess vor der 12. Strafkammer nicht nachgewiesen werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem korpulenten Angeklagten vorgeworfen, am 8. April 2014 in seiner Mansardenwohnung in Laim eine via Internet bestellte Frau mit einem Messer bedroht zu haben, die ihm nicht schnell genug zur Sache gekommen sei. W. bestritt die Bedrohung und meinte, die Prostituierte sei nur auf sein Geld aus gewesen. Als Zeugin machte die Frau vor Gericht keinen guten Eindruck: Theatralisch brach sie schon bei der Frage des Vorsitzenden Richters Thomas Hense nach ihrer Anschrift in Tränen aus und widersprach sich auch mehrfach in ihrer Aussage zum angeblichen Tathergang. Das Gericht musste W. in diesem Anklagepunkt freisprechen.

Die Frau flehte ihn an, er solle sie gehen lassen

Überzeugt war die Kammer jedoch, dass der Mann am folgenden Tag eine Domina in seiner Wohnung zum Geschlechtsverkehr nötigen wollte. Sie hatte ihn nach einem gemeinsamen Abendessen mit der Hand lustlos befriedigt, bald aber von ihm abgelassen. W. bugsierte die Frau daraufhin auf sein Bett und legte sich halb über sie. Etwa zehn Minuten lang hielt er sie fest und sagte unmissverständlich, was er vorhatte. Die Frau flehte ihn an, er solle sie gehen lassen. Sie konnte sich schließlich losreißen und aus der Wohnung flüchten. In Tränen aufgelöst bat sie Mitarbeiter einer nahegelegenen Tankstelle um Hilfe.

Die Kammer verhängte die Sicherungsverwahrung gegen den sichtlich erschütterten W., weil er einschlägig vorbestraft ist und als gefährlich gilt. Er hatte sich an Jugendlichen - männlichen wie weiblichen - vergangen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Quelle:
SZ vom 28.02.2015
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