Süddeutsche Zeitung

Prozess am Landgericht:Falsche Online-Shops: Münchner soll sich halbe Million Euro ergaunert haben

  • Ein 35 Jahre alter Münchner soll mit falschen Online-Shops fast eine halbe Million Euro verdient haben.
  • Mehr als 200 Mal sollen sich Kunden eine Kaffeemaschine gekauft haben, die dann nicht geliefert wurde.
  • Insgesamt soll der Münchner 750 Kunden über das Internet betrogen haben. Bei Prozessbeginn vor dem Landgericht zeigt er sich kooperativ.

Aus dem Gericht von Susi Wimmer

Innerhalb von 14 Tagen 100 000 Euro verdienen? Für Mark-Thomas E. kein Problem. Mit der von ihm entworfenen Web-Seite "kaffeetraum.at" jedoch sorgte er dafür, dass sich für 219 gutgläubige Käufer der Traum von einer nagelneuen Kaffeemaschine zu einem Albtraum entwickelte.

Denn der Shop war Fake, genauso wie alle anderen Seiten, die der Münchner entwarf und mit denen er gut 750 Internet-Kunden schädigte. Etwa 440 000 Euro soll der 35-Jährige verdient haben. Vor Gericht allerdings bröselt das Bild des gewieften Hochstaplers, als ein um Fassung ringender Angeklagter das Wort ergreift und sagt, er habe alles, was er an Geld in die Finger bekam, "versoffen und verkokst". Den Großteil der Beute habe ohnehin sein Kompagnon aus dem Darknet eingestrichen.

Tobias Ceffinato von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg ist gleich zu Beginn der Verhandlung vor dem Landgericht der Held der Stunde, besser gesagt: der Stunden. Er hat die 47 Seiten umfassende Anklageschrift vorzutragen und muss dazu jede einzelne der etwa 750 Transaktionen, die mit den Fake-Seiten verbunden waren, verlesen - was fast vier Stunden dauert.

Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den Fall übernommen, zumal der Umfang ein immenser ist. Mark-Thomas E. soll zwischen 2010 und 2015 insgesamt 21 solcher Fake-Shops eingerichtet und Geld für Waren verlangt haben, die nie geliefert wurden. Dreisterweise soll er auch noch in ganzseitigen Zeitungsannoncen für die Fake-Seiten geworben - und dabei die Zeitungsverlage um ihr Geld betrogen haben.

Wie Thomas Manns Romanfigur des Hochstaplers Felix Krull, so passte sich die 2.0-Version Mark-Thomas E. den gesellschaftlichen Gegebenheiten an. Hauptsächlich "verkaufte" er laut Anklage beliebte Konsumgüter wie Kaffeevollautomaten, Handys, Spielekonsolen und zuweilen auch Solarmodule. Den in der Anklageschrift aufgeführten Alias-Namen Dragan F. soll er nicht benutzt haben, dafür aber den Namen eines bekannten Sängers, nämlich Mark Forster. "Auf diesen Namen lief der Mietvertrag für das Haus in Spanien", räumt der 35-Jährige ein. Im weißen Hemd sitzt Mark-Thomas E. auf der Anklagebank, das dunkle Haar modern geschnitten, er macht einen gepflegten und akkuraten Eindruck, zitiert aus Akten und sagt, dass er die Wahrheit sagen werde.

Ein ominöser Partner soll das Finanzielle geregelt haben

Er verliest eine Erklärung, in der von Vorstrafen die Rede ist, von seinem Leben zwischen Alkohol, Freundinnen, Drogen und Geldschulden und von seinem ersten Fake-Versuch 2010, als er eine Seite für Solar-Module im Netz einrichtete - und ein Mann tatsächlich für 63 000 Euro Module kaufte. "Dann habe ich aber sofort damit aufgehört", versichert er. Erst später, als er auf Mallorca in einem Teufelskreis aus Drogen, schiefgelaufenen Geschäften, Geldproblemen und Angst vor Rockerrepressalien versank, habe er 2015 in Marbella wieder mit dem schnellen Geschäft begonnen.

Im Darknet sei er auf einen Typen gestoßen, der ihm Finanzagenten besorgt habe. Also Menschen, über deren Konten die Zahlungseingänge der Internetbestellungen liefen. Dieser "Partner" habe alles Finanzielle geregelt, von den rund 400 000 Euro Gewinn will der Angeklagte "so 20 000 bis 30 000 Euro" abbekommen haben. "Ich bereue das wirklich und entschuldige mich", sagt er am Ende und kämpft mit den Tränen. "So will ich mein Leben nicht weiterleben." Die Staatsanwaltschaft forderte in einem Vorgespräch eine Haftstrafe von mindestens sieben Jahren. Hinzu kommt noch, dass jedes einzelne Opfer des Betrügers eine Zivilklage einreichen kann.

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SZ vom 09.05.2017/bhi
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