Prozess:Alles inklusive im Karibik-Urlaub - auch die Mängel

Punta Cana Tourism

Zwei Wochen "DomRep" hatte eine Familie gebucht - am Urlaubsort selbst hatte sie nichts auszusetzen, am Hotel dagegen schon.

(Foto: dpa)
  • 3786 Euro hat eine dreiköpfige Famlie für ihre zweiwöchige Karibikreise bezahlt. Das Paket: Drei-Sterne-Anlage mit All-Inclusive-Verpflegung.
  • Vor Ort wurden die Erwartungen der Urlauber allerdings enttäuscht, sie zogen gegen einen Aufpreis in ein besseres Hotel um - und wollten nun das Geld vom Reiseanbieter zurück.
  • Das Amtsgericht lehnte die Forderung mit Veweis auf die "örtlichen Gegebenheiten" in der Karibik ab.

Von Stephan Handel

Wenn einer eine Reise tut... ist es dort, in der Fremde, manchmal ganz anders als zu Hause. Und nicht immer darf man sich darüber beklagen. Diese Erfahrung machte eine Familie mit einem Urlaub in der Dominikanischen Republik. Zu ihrer Klage gegen den Reiseveranstalter wegen angeblicher Mängel meinte das Amtsgericht nur, so seien nun mal die "örtlichen Gegebenheiten", daher gebe es auch keine Rückerstattung des Reisepreises.

Zwei Wochen "DomRep" hatten die Kläger gebucht, 3786 Euro zahlten sie für drei Personen in einer Drei-Sterne-Anlage mit All-inclusive-Verpflegung. Sofort nach der Ankunft begann die Familie, eine Liste mit Mängeln zu führen: Ihr Schrank habe weder Kleiderstange noch Türen gehabt. Die Gardine hing herunter. Badewanne und Armaturen waren verkalkt und verrostet. Die Toilette war nicht gereinigt, die Spülung funktionierte nicht, der Wasserkasten war innen schwarz. Auf der Ablage im Bad waren tote Insekten, der Spiegel hatte Wasserflecken. Auf dem Balkon befanden sich Zementreste, und man sah auf Ventilatoren, Generatoren und eine Baustelle. Die Klimaanlage soll so laut gewesen sein, dass sie nachts ausgestellt werden musste.

Als das Hotel auch am zweiten Tag keine Anstalten machte, den Urlaubern das geforderte Ersatzquartier zu besorgen, zogen sie auf eigene Faust um, in ein Hotel mit vier Sternen, für das sie gut 1800 Euro Aufpreis bezahlten. Wieder daheim, gewährte der Veranstalter knapp 1000 Euro Rückzahlung, die Urlauber wollten aber mehr.

Ihre Klage wies das Amtsgericht nun ab: "Unstreitig wurde die Toilette am zweiten Tag repariert", heißt es in der Urteilsbegründung. "Die Funktion des Schrankes für die Kleideraufbewahrung wird auch durch eine offene Ablage erfüllt. Der innen nicht gereinigte Wasserkasten der Toilette ist kein Reisemangel, da nicht ersichtlich ist, inwiefern dies - bei einer im Übrigen funktionierenden Toilette - die Reise beeinträchtigen sollte. Selbst wenn die fünf kleinen Käfer oder Fliegen, die im Bad vorgefunden wurden, Ausdruck einer unzureichenden Reinigung sein sollten, rechtfertigen diese unter Würdigung der Gesamtumstände, insbesondere der örtlichen feuchten Gegebenheiten in der Karibik, in der Insekten häufiger vorkommen als in europäischen Breitengraden, keine Reisepreisminderung."

Für das Gericht war kein Mangel schwerwiegend genug, dass er einen Umzug in ein anderes Hotel rechtfertigen würde. Das Urteil ist rechtskräftig, die Berufung der Kläger wurde zurückgewiesen (Aktenzeichen 172 C 15107/17).

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