Süddeutsche Zeitung

Prozess:Aggressive Hunde weggenommen - Halter klagt

  • Ein 35-Jähriger wehrt sich vor Gericht dagegen, dass ihm seine Hunde von der Polizei weggenommen wurden.
  • Die Tiere sollen Menschen attackiert haben, sind aber keine Kampfhunde.
  • Derzeit sind die Hunde im Tierheim untergebracht.

Von Andreas Salch

Nachdem die Polizei einem 35-Jährigen aus dem Hasenbergl seine Hündin mit ihren drei Mischlings-Welpen weggenommen hatte, wehrt sich der Mann nun vor Gericht. Die Tiere hatten im Frühjahr 2015 mehrfach Menschen bedroht, attackiert und zum Teil auch gebissen.

Bei der Hündin handelt es sich um ein Tier der Rasse Olde English Bulldog. Diese Hunde sind sehr muskulös und werden bis zu 36 Kilogramm schwer. Das Kreisverwaltungsreferat hatte dem 35-Jährigen nach den Vorfällen die Haltung von Hunden untersagt. Darüber hinaus ordnete es an, dass der Mann auch keine anderen Hunde ausführen darf. Gegen diese Anordnungen hat der 35-Jährige am Donnerstag Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben.

Warum die Hunde ins Tierheim gebracht wurden

In der Vergangenheit hatte die Polizei dem 35-Jährigen, der keinen Beruf hat, mehrmals die Hunde abgenommen und ins Tierheim gebracht. Da es sich bei Olde English Bulldoggen nicht um Kampfhunde handelt, bekam der Kläger sie aber stets zurück. Dennoch kam es immer wieder zu neuen Zwischenfällen. So griff der Hund nicht nur Menschen an und biss andere Tiere. Nachbarn des 35-Jährigen beschwerten sich auch darüber, dass die Hunde Kinderspielplätze mit Kot verunreinigten.

Außerdem sollen sie ein Kind verängstigt haben und öfters gar nicht oder nur mit Bändern angeleint gewesen sein. Als die Polizei die Hunde Mitte Juni vorigen Jahres endgültig wegnahm, stand der Kläger unter Einfluss von Drogen. Bei seiner Vernehmung gab er an, "Badesalz", eine synthetische Droge, konsumiert zu haben. Die Hunde kamen daraufhin wieder ins Tierheim. Dort bekam die Hündin, die bereits vor der Einlieferung ins Tierheim trächtig war, acht Welpen. Der Vater war vermutlich ein American Staffordshire. Sollte dies zutreffen, gelten die Welpen als Kampfhunde.

Welche Fragen vor Gericht behandelt werden

Zu der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht konnte der 35-Jährige gar nicht selbst erscheinen. Er verbüßt derzeit eine Ersatzfreiheitsstrafe, deren Grund das Gericht nicht verriet. Ersatzfreiheitsstrafen werden verhängt, wenn eine Geldstrafe nicht bezahlt wurde. Der Kläger soll wegen kleinerer Delikte mehrfach vorbestraft sein.

Die Richter erörterten in der Verhandlung vor allem formale Fragen. Unter anderem, ob es angemessen war, die Hunde im Tierheim mit einem chemischen Chip zu kastrieren, um das Temperament zu mindern. Dieser wirkt sechs Monate. Wegen der Aggressivität der Hunde hatte das Tierheim sogar eine dauerhafte Kastration befürwortet. Der Vorsitzende Richter erklärte jedoch, dass er die chemische Kastration für nicht angemessen halte.

Da der Kläger nach wir vor Eigentümer der Hunde ist, muss er für die Kosten der Unterbringung aufkommen. Sollte er die Rechnung von 3500 Euro nicht zahlen können, muss er akzeptieren, dass das Kreisverwaltungsreferat seine Hunde verkauft. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts liegt noch nicht vor.

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SZ vom 11.03.2016/axi
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