Prozess: 115 Zebu-Rindern bei Garching droht die Schlachtung

Zebu

Schaut alles ganz idyllisch aus, aber die Haltung der Zebus ist so nicht artgerecht, kritisieren die Ämter.

(Foto: Lukas Barth)
  • Christine Scherr hält in Garching 115 Zebu-Rinder, das Landratsamt München versucht seit zehn Jahren, ihr die Haltung zu verbieten.
  • Die Tiere mussten wegen eines Erbstreits einen Bauernhof in Ismaning verlassen, jetzt fehlen ein Unterstand und eine ausreichende Weidefläche.
  • Vor Gericht hat die Behörde zunächst gewonnen. Der Streit geht wohl in die nächste Instanz.

Von Gudrun Passarge

Christine Scherr wird möglicherweise ihre Zebu-Herde verlieren. Die 64-Jährige hatte gegen einen Bescheid des Landratsamtes München geklagt, der ihr die Haltung von 115 Tieren auf einem Gelände in Garching-Hochbrück untersagte. Das Verwaltungsgericht München habe nun die Klage abgewiesen, teilt Sewarion Kirkitadse mit, der Scherr vor Gericht vertritt. Das schriftliche Urteil komme erst nächste Woche, doch der Anwalt kündigt bereits jetzt an, in Berufung zu gehen und meint: "Wir sind nicht chancenlos."

Die Geschichte der Zwergzebu-Herde ist kompliziert. Nach einem verlorenen Erbstreit musste Scherr rasch ein neues Quartier für die Rinder finden. Sie grasen seit vergangenem Jahr in der Nähe der Schießanlage in Hochbrück, größtenteils auf ehemaligem Bundeswehrgelände. Doch die Weide sei zu klein und ohne Unterstand ungeeignet für eine aus subtropischen Breiten kommende Rinderrasse, befand das Landratsamt München.

Da die Halterin der Forderung nach einem Unterstand nicht rechtzeitig nachkam, ließ das Veterinäramt vom Technischen Hilfswerk im Januar 2016 Zelte zum Schutz aufbauen. Amtstierärztin Sibylle Rehmann zitierte aus den Unterlagen, dass es zu dieser Zeit eine geschlossene Schneedecke gab und bis zu minus zehn Grad in der Nacht. Außerdem habe man ein totes Zebu gefunden bei der Kontrolle. Die Amtstierärztin berichtete auch von nicht eingehaltenen Terminen, kritisierte die Fütterung der Tiere und die Tatsache, dass die Bullen nicht rechtzeitig von der Herde getrennt worden seien, sodass die Kühe im Winter kalbten.

Christine Scherr und ihre Tochter Marie-Sophie, 24, verteidigten sich vor Gericht. "Ich habe eingesehen, dass die Tiere einen Unterstand brauchen", sagte die Tochter. Sie bekundete wie die Mutter den Willen, diesen zu bauen, die Herde auf 40 Tiere zu reduzieren und eine größere Fläche anzupachten. Sie würden gerne Tiere verkaufen, doch dazu fehlt ihnen eine Gesundheitsbescheinigung, die das Landratsamt aber nicht ausstelle.

Dabei habe ein Tierarzt im April bei allen Tieren der Herde die erforderlichen Blutproben abgenommen. Einen Vergleichsvorschlag von Richter Dietmar Wolff lehnte das Landratsamt kategorisch ab. Er hatte ebenfalls von einer Reduzierung der Tiere gesprochen.

Nun bleibt Scherr nur noch der Weg in die nächste Instanz beim Verwaltungsgerichtshof. Dieser hatte schon im Frühjahr den Sofortvollzug des Landratsamtsbescheids aufgehoben, "unter anderem mit der Begründung, dass die Tiere in der Obhut der Klägerin sich in gutem Zustand befinden", wie Kirkitadse berichtet.

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