Professoren:Ringen um Detailfragen

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Gegen den Bau des zweiten Stammstrecken-Tunnels in Haidhausen haben die Gegner immer wieder demonstriert. (Foto: Robert Haas)

Kläger gegen östlichen Abschnitt der zweiten Stammstrecke bemängeln Lärmschutz

Von Johannes Korsche

Selbst die großen Gerichtsprozesse ergehen sich manchmal in kleinen Detailfragen. Der fünfte Verhandlungstag zur Klage gegen den Bau der zweiten S-Bahn-Stammstrecke im sogenannten Planfeststellungsabschnitt "München Ost", also der Teil der geplanten Strecke von der Isar zum Leuchtenbergring, ist da keine Ausnahme: Auf welcher Höhe entsteht der Schall, vor dem die Anwohner geschützt werden müssen? Ist eine Zufahrt in den Maximilansanlagen zu einer Baustelle nun asphaltiert oder nicht? Daran entscheidet sich letztlich die Frage, ob die Deutsche Bahn auch im Münchner Osten anfangen kann zu bauen. Denn bekommen die Kläger recht, muss die Bahn nachbessern. Terminiert sind noch zwei weitere Verhandlungstage. Aber ob diese ausreichen, ist fraglich. Denn die Kläger fordern unter anderem die Einholung mehrerer gerichtlicher Gutachten - die dürften bis zum bisher letzten Gerichtstermin am Donnerstag, 22. Februar, kaum fertig sein.

Von den anfangs sechs Klagen gegen den Bau der zweiten Stammstrecke im Münchner Osten sind noch zwei übrig geblieben. In den anderen Verfahren hat sich die Deutsche Bahn mit den jeweiligen Klägern außerhalb des Gerichts geeinigt. Deshalb geht es nun vor allem um den Lärm- und Immissionsschutz von zwei Baustellen: Auf der Sportanlage in den Maximiliansanlagen, unter der ein Rettungsschacht sowie eine zukünftige Abzweigestelle gebaut werden soll, und die Baustelle unter dem Orleansplatz, unter dem in 40 Metern Tiefe ein neuer S-Bahnhof geplant ist. Zudem wird ein mangelnder Schutz vor den Erschütterungen, die von den später einmal unterirdisch fahrenden Zügen ausgehen, vorgebracht.

"Es geht uns aber nicht um Lärm, Dreck oder Eigentum", betont eine Klägerin, deren Grundstück an der Weißenburger Straße liegt, "sondern um die grundsätzliche Frage, ob die Stammstrecke die vorhandenen Probleme des öffentlichen Nahverkehrs in München löst." Das bezweifle sie. Dementsprechend ist die Liste der vorgebrachten Argumente gegen die zweite Stammstrecke umfangreich. Insgesamt 78 Beweisanträge stellten die Stammstreckengegner. Vor allem der Nutzen der zweiten Stammstrecke wird bezweifelt. Laut einem Gutachter der Stammstreckengegner sei bei der Festlegung auf den Bau der zweiten Stammstrecke nicht berücksichtigt worden, dass die "größten Versäumnisse" im Streckennetz auf den Außenästen liegen. Bis zu 90 Prozent der Betriebsstörungen treten in den Außenbereichen auf, eine zweite Strecke im Innenstadtbereich werde darin nichts ändern. "Wir wollen eine nachhaltige Lösung, die die Leute im Auto von der Straße holt", ergänzt ein weiterer Kläger. "Warum für dieses Projekt bis zu vier Milliarden Euro ausgegeben werden sollen, erschließt sich mir nicht."

Außerdem kritisieren sie einen in ihren Augen mangelnden Brand-, Katastrophen- und Naturschutz. Beispielsweise bezweifeln die Kläger, dass die geplante Evakuierung - sollte ein brennender S-Bahnzug im Tunnel stehen - so schnell vonstatten geht, wie von der Bahn angegeben. Nächster Verhandlungstermin ist am Mittwoch, 21. Februar, Beginn um 9.30 Uhr, im Verwaltungsgericht.

© SZ vom 08.02.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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