"Wenn ein Pfarrer seine Pfarrei verwundet" vom 31. März:
Im Artikel blieb unerwähnt, dass der Priester H. nach seiner psychiatrischen Behandlung in München 1982 als Kaplan in die Stadt Grafing bei München, Landkreis Ebersberg, versetzt wurde. Dort erteilte er ab 1984 auch Religionsunterricht in der Hauptschule, obwohl der ihn behandelnde Psychiater eindringlich davor warnte. H. wurde rückfällig, indem er Schülern in seiner Wohnung bei Konsum von Alkohol Pornofilme zeigte und sie zu sexuellen Handlungen aufforderte. Als ich als damaliger Leiter der Schule davon erfuhr, benachrichtigte ich umgehend die zuständigen Stellen. 1986 wurde er deshalb vom Amtsgericht Ebersberg zu 18 Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Im folgenden Jahr wurde er nach Garching an der Alz versetzt. Weder der Stadtpfarrer noch ich wussten von der Vorgeschichte des Priesters. Die Verantwortlichen der Erzdiözese München und Freising nahmen verantwortungslos weitere unsägliche Verfehlungen in Kauf. Dass der damalige Erzbischof Kardinal Ratzinger von der Causa H. im Bistum Essen nichts wusste (wo es Missbrauchsvorwürfe gegen jenen Priester gab, als dieser ins Münchner Bistum versetzt wurde; d. Red.), erscheint mir zumindest fraglich. Albert Jehle, Steinhöring