Polizist klagt freie Tage ein:Im Dienst untergetaucht

Rainer R. ist Spitzensportler von Weltformat - und zwar in der Unterwasserfotografie. Für die Weltmeisterschaft in dieser Disziplin forderte der Polizist nun zwei freie Tage von seinem Dienstherrn. Doch der lehnte ab. Jetzt musste das Verwaltungsgericht entscheiden.

Ekkehard Müller-Jentsch

Ach, wäre Rainer R. doch ein erfolgreicher Schwimmer oder Läufer. Dann würde man im Münchner Polizeipräsidium stolz herumposaunen, dass er sich für die Weltmeisterschaft qualifiziert hat: Ein Erster Kriminalhauptkommissar aus der Ettstraße, im Hauptberuf erfolgreicher Kinderporno-Jäger, ist nun auch noch Spitzensportler von Weltformat.

Polizist klagt freie Tage ein: Gleiches Recht für alle: Kriminalhauptkommissar Rainer R.

Gleiches Recht für alle: Kriminalhauptkommissar Rainer R.

(Foto: EBE)

Diese in der bayerischen Polizei zu fördern, hat doch erst kürzlich Innenminister Joachim Herrmann versprochen. Aber an Rainer R. hat er dabei eher nicht gedacht. Es ist halt nicht die richtige WM, zu der dieser Polizist gefahren ist: die 13. Weltmeisterschaft der Unterwasserfotografie. Nicht einmal zwei freie Tage mochte man ihm dafür gewähren.

Doch so viel Ignoranz macht trotzig: Die WM-Freizeit wollte sich der Beamte am Dienstag nun einklagen. Der Tatort Internet ist sein Alltag: verbotene Pornografie, Computerkriminalität. Rainer R. ist Leiter des Kommissariats K 104. In seiner Freizeit taucht der 51-Jährige aber lieber unter, als online zu surfen: Er ist Chef einer deutschen Equipe von Unterwasserfotografen, die sich in nationalen und internationalen Wettkämpfen wieder mal für die WM qualifiziert hat.

Im Präsidium winkt man gelangweilt ab. Vom Dienst können Beamte für solche Veranstaltungen nach Ermessen des Dienstherrn zwar freigestellt werden - aber nur, wenn eine Unterstützung "sich lohnt", sagt der Justiziar. Da zähle die Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, wie etwa ein Start bei Olympia oder der Leichtathletik-WM. Selbst beim München-Marathon könne man daran denken. Aber fotografieren unter Wasser? "Wir wollen doch unseren Beamten nicht den Urlaub finanzieren", sagte der Polizei-Jurist. Das sei schließlich kein sportlicher, sondern bloß ein künstlerischer Wettkampf.

Wie beim Synchronschwimmen oder bei rhythmischer Sportgymnastik sei auch bei diesem Tauchsport der künstlerische Ausdruck nur das i-Tüpfelchen, konterte R. "Und Dopingproben gibt es für Künstler doch wohl nicht." Das Verwaltungsgericht wunderte sich, dass R. schon zweimal problemlos freigestellt worden war, und dass seine Mitstreiter aus dem Rheinland, ebenfalls Beamte, sogar fünf Tage WM-frei bekommen hatten.

Und hier nur ein kaltes "Nein" per Dienstbescheid? Das schmeckte der 5. Kammer nicht. Die Polizei gab dem richterlichen Drängen am Ende nach: zwei freie Tage rückwirkend - "aber zum letzten Mal", so das Präsidium.

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