Polizeigewalt in München:Teresa Z. und Polizei einigen sich auf Entschädigung

Prozess gegen Polizisten wegen Körperverletzung

Teresa Z.s Anwalt Franz Erlmeier hatte im Mai 17 500 Euro Schmerzensgeld im Namen seiner Mandantin angesetzt.

(Foto: dpa)

Er schlug ihr ins Gesicht und brach ihr die Augenhöhle und das Nasenbein. Im Januar 2013 wurde die gefesselte Teresa Z. von einem Polizisten geschlagen. Nun kann sie endlich auf eine Entschädigung hoffen.

  • Polizei und Prügelopfer Teresa Z. einigen sich auf Entschädigungssumme. Über die Höhe der Summe und weitere Einzelheiten wurde Stillschweigen vereinbart.
  • Auf das Geld musste Teresa Z. lange warten. Die Suspendierung des verurteilten Polizisten Frank W. ist inzwischen aufgehoben worden.

Schmerzensgeld-Zahlung außergerichtlich vereinbart

Nach Prügelvorwürfen gegen einen Münchner Polizisten haben sich die Polizei und Opfer Teresa Z. außergerichtlich auf die Zahlung eines Schmerzensgeldes geeinigt. Wie hoch die Entschädigungszahlung ist, auf die sich die Polizei und Teresa Z. nun außergerichtlich geeinigt haben, ist jedoch nicht bekannt: "Über die Höhe der Summe und weitere Einzelheiten wurde Stillschweigen vereinbart", teilte das Münchner Polizeipräsidium am Dienstag mit.

Wer Einzelheiten zu der Übereinkunft nennt, muss mit einer Vertragsstrafe rechnen. Weder ein Sprecher der Polizei noch der Anwalt von Teresa Z. , Franz Erlmeier, wollten sich daher äußern. Erlmeier hatte im Mai 17 500 Euro Schmerzensgeld im Namen seiner Mandantin angesetzt. 8000 Euro hat seine Mandantin bereits bekommen.

Teresa Z. musste lange auf Geld warten

Bei der Polizei hatten sich die Verantwortlichen lange Zeit gelassen: Im August 2013 hatte Polizeipräsident Andrä dem Opfer eine rasche finanzielle Entschädigung in Aussicht gestellt. Auf die Anfang Mai 2014 eingereichten Forderungen von Teresa Z.s Anwalt reagierte das Präsidium aber mit Vertröstungen.

Erst nach einem SZ-Bericht ging plötzlich alles sehr schnell: Im Juli erhielt Anwalt Erlmeier einen Anruf. Man werde erst einmal 8000 Euro Schmerzensgeld überweisen, nach Einreichung ärztlicher Atteste könne man über eine weitere Summe sprechen. Außerdem verkündete das Präsidium noch am selben Tag, man werde an dem verurteilten Beamten festhalten.

Suspendierung aufgehoben

Der Fall Teresa Z. hatte bundesweit Aufsehen erregt: Der Polizist hatte der jungen Frau, die in einer Münchner Polizeistation gefesselt auf einer Pritsche lag, im Januar 2013 mindestens ein Mal ins Gesicht geschlagen. Dabei brach er ihr das Nasenbein und die Augenhöhle. Frank W. war im März vom Münchner Landgericht in zweiter Instanz wegen Körperverletzung im Amt zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Strafkammer verwarf die Berufung des Mannes als unbegründet. Er hatte angegeben, in Notwehr gehandelt zu haben.

Nachdem der Polizist 15 Monate lang vom Dienst suspendiert war, bei vollen Bezügen, wurde seine Suspendierung im Juli wieder aufgehoben worden. Weil das Präsidium vorerst vermeiden will, dass Frank W. in Kontakt mit Bürgern kommt, werde er in den Innendienst versetzt. Künftig werde er sich mit Dingen wie Einsatzplanung und Personalverwaltung beschäftigen.

Disziplinarverfahren läuft noch

Frank W. muss zudem mit einer Degradierung und einer Beförderungssperre rechnen. Der Fall liegt allerdings noch vor dem Verwaltungsgericht, eine detaillierte Entscheidung, wie es mit dem Polizisten weitergeht, steht aus.

Die Entschädigung für Teresa Z., die nach früheren Aussagen ihres Anwalts noch heute unter den Folgen ihrer Verletzungen leidet, wird zunächst das Präsidium zahlen. Bei der Polizei heißt es jedoch, dass man prüfen werde, inwieweit sich der Staat das Geld von Frank W. wiederholen könne. Bei dieser Frage wird es wohl auch eine Rolle spielen, wie das Verwaltungsgericht über die Degradierung und künftige Besoldung des Mannes entscheidet.

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