Polizeifehler:Ausreiseverbot für Hooligan war unrechtmäßig

Die Polizei verbot einem Bayern-Fan am Flughafen die Ausreise, denn er steht auf der Hooligan-Liste. Dies geschah jedoch zu Unrecht.

E. Müller-Jentsch

Der Bayern-Fan gehört der "Schickeria München" an. Deren Mitglieder sehen sich als "ultraorientierte" Bayern-Fans, als "neue Generation" in der Südkurve. Die Polizei listet sie dagegen unter Kategorie "C" auf: Das sind die gewaltbereiten, extrem fanatischen Anhänger sowie die Hooligans.

In der Gerichtsverhandlung sagte der Vertreter der Bundespolizei, dass sich schottische und deutsche Fans grundsätzlich neutral gegenüber stünden - bei dem Bayern-Spiel gegen Aberdeen seien keine Prügeleien der Club-Anhänger zu erwarten gewesen. Die "Gefährdungslage" habe man vielmehr den dortigen Polizeibeamten gegenüber gesehen: "Es dient dem Ruhm der Fans, Polizisten geprügelt zu haben", sagte der Beamte.

Dann schilderte er dem Gericht, dass dieser Münchner Stadionverbot habe und unter anderem bei "Drittortauseinandersetzungen" aufgefallen sei - das sind verabredete Massenschlägereien unter Hooligans abseits von Fußballereignissen. Außerdem habe man bei einer Durchsuchung seiner Wohnung eine Gaspistole und zwei verbotene Butterflymesser gefunden.

"So etwas kann nicht akzeptiert werden", meinte der Vorsitzende Richter. Er werde sich diesen Namen schon merken. "Aber hier und heute hat er Glück", erklärte er den Bundesbeamten. Denn der amtliche Bescheid, mit dem damals das Ausreiseverbot des Fans verfügt worden sei, "erfüllt nicht einmal die Minimalanforderungen", sagte der Vorsitzende.

Der zuständige Polizist am Flughafen hätte das Für und Wider eines solchen Verbots abwägen müssen - "aber er hat nicht einmal rudimentär sein Ermessen ausgeübt." Daher sei der Bescheid aus rein formalen Gründen rechtswidrig.

Die Vertreter der Bundespolizei hoben auf dringenden Rat des Gerichts den Bescheid daraufhin auf. "Schaun's, dass die Herrschaften da draußen das künftig etwas gründlicher machen", wurde ihnen vom Gericht mit auf den Weg gegeben. Die Prozesskosten samt Gebühren für den Anwalt des Fußball-Ultras muss nun die Staatskasse tragen.

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