Süddeutsche Zeitung

Polizei verwechselt Wohnung:Razzia beim Falschen

Münchner Polizisten sind gewaltsam in eine Wohnung eingedrungen - allerdings in die falsche. Obwohl alles auf den Kopf gestellt wurde, haben die Bewohner keinen Anspruch auf Schadensersatz, hat nun das Landgericht München geurteilt.

Ekkehard Müller-Jentsch

Auch wenn die Polizei an der falschen Adresse klingelt - wer nicht unverzüglich öffnet, ist selbst schuld, wenn die Wohnungstür eingetreten wird. Die Amtshaftungskammer am Landgericht München I hat die Schadensersatzansprüche einer Münchner Familie abgewiesen, in deren Heim Rauschgiftfahnder gewaltsam eingedrungen waren und bei der Durchsuchung alles auf den Kopf gestellt hatten. Erst dann wurde den Beamten klar, dass die Wohnung nicht dem eigentlich Gesuchten gehörte, sondern Verwandten mit gleichem Namen.

Mit einem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts waren die Sicherheitskräfte an einem Februarabend 2010 in das Münchner Mietshaus gekommen. Sie suchten nach einem mutmaßlichen Dealer. In einer Kellerwohnung, in der er angeblich leben sollte, entdeckten sie aber lediglich eine an den Betreffenden gerichtete Rechnung der Stadtwerke mit der Bezeichnung "0.R." im Adressfeld. Die Kriminalisten kombinierten, dass damit "Erdgeschoss rechts" gemeint sein könnte. Und tatsächlich befand sich dort ein Klingelschild mit dem gleichen Namen.

Sie klingelten, aber niemand öffnete. Im Rahmen des Gerichtsverfahrens, sagten die Beamten, dass sie im Inneren deutlich Geräusche gehört und Bewegungen wahrgenommen hätten. Auch als sie "Aufmachen, Polizei!" riefen, blieb die Tür zu. Sie verschafften sich daraufhin gewaltsam Zutritt. Die Beamten fanden einen Mann, seine schwangere Ehefrau und ein Kind vor.

Diese berichteten später, die Polizisten hätten sofort alle Räume durchsucht, Sachen wahllos auf den Boden geworfen und "totales Chaos" angerichtet. Es dürfe niemand erwarten, dass Bürger mit einer solch ungewöhnlichen Situation richtig umgehen könnten und sofort die Tür aufmachen, meinte ihr Anwalt. Die Familie verklagte den Staat auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Die Polizei bestritt, chaotisch oder grob gewesen zu sein, und berief sich auf Eile durch "Gefahr im Verzug".

Das Gericht stellte nun fest: "Die Beamten handelten zwar objektiv rechtswidrig - jedoch schuldlos." Der aufgefundene Brief der Stadtwerke durfte von ihnen so verstanden werden, dass die Erdgeschosswohnung gemeint ist, an deren Türschild der passende Familienname, aber kein Vorname gestanden habe. Die Polizei durfte demnach auch erwarten, "dass ihr unverzüglich geöffnet wird". Es sei Eile geboten gewesen, weil sonst der Gesuchte womöglich Rauschgift hätte die Toilette hinunterspülen können.

Ein Ausleeren von Schränken und Schubladen stelle bei einer Drogen-Razzia keinesfalls eine Pflichtverletzung dar: "Eine solche Durchsuchung verlangt eine gründliche Nachschau", so das Gericht. Auch für die Tür-Reparatur könne die Polizei nicht haftbar gemacht werden: "Selbst wenn man beim Aufbrechen schuldhaftes Handeln der Polizei annehmen wollte", sagt die 15. Zivilkammer, "müssten sich die Kläger ein ganz erhebliches Mitverschulden dadurch anrechnen lassen, dass sie nicht unverzüglich öffneten." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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SZ vom 24.08.2011/sonn
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