ThalkirchenPolizei nimmt Verdächtige nach bewaffnetem Raub fest

Die Polizei fahndete sofort nach den Tätern, allerdings ohne Erfolg (Archivbild).
Die Polizei fahndete sofort nach den Tätern, allerdings ohne Erfolg (Archivbild). (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Zwei vermummte Männer überfallen eine therapeutische Wohneinrichtung für Jugendliche und wollen einen Tresor stehlen – nun hat die Polizei zwei Tatverdächtige ermittelt und festgenommen.

Nach dem nächtlichen Überfall auf eine therapeutische Wohneinrichtung für Jugendliche in Thalkirchen in der Nacht auf Freitag, 25. April, hat die Polizei jetzt einen Ermittlungserfolg gemeldet: Sie konnte einen 20-Jährigen mit Wohnsitz in München sowie einen 18-Jährigen mit deutscher und kenianischer Staatsbürgerschaft ohne festen Wohnsitz in Deutschland als Tatverdächtige festnehmen. Der 18-Jährige sitzt nun in Untersuchungshaft, der 20-Jährige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.

Bei Überfall auf die Wohneinrichtung wurde ein Betreuer überfallen, verletzt und beraubt. Laut Polizei wurde der 44-jährige Sozialpädagoge gegen 1.30 Uhr in seinem Büro von zwei vermummten Männern überfallen. Sie bedrohten ihn mit einer Schusswaffe und forderten ihn auf, einen Tresor in dem Büro zu öffnen.

Er überzeugte sie aber, dass ihm das nicht möglich sei, weil er die Zahlenkombination nicht wisse. Daraufhin schlugen sie ihn und zwangen ihn, seine EC-Karte samt PIN herauszugeben. Danach sollte er den ungeöffneten Tresor zu einem nahegelegenen Weg tragen. Dabei löste sich aus der Waffe ein Schuss, der aber niemanden verletzte, berichtete die Polizei damals.

Einer der Täter hatte zwischendurch mit der Karte des Opfers an einem Automaten Geld abgehoben. Danach seien die Täter geflüchtet, den Tresor ließen sie zurück. Eine sofort eingeleitete Fahndung brachte zunächst keinen Erfolg. Dank weiterer Ermittlungsarbeit habe die Polizei nun aber zwei Tatverdächtige. Ob es sich dabei um ehemalige Klienten jener Wohneinrichtung handelt, wollte die Polizei aus ermittlungstaktischen Gründen nicht beantworten. Gegen beide werde nun unter anderem wegen schwerem Raub, gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung ermittelt.

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